
GoBD - Der Leitfaden für Unternehmer - mit Checkliste!
Wenn Sie ein KMU betreiben, sind Sie hier richtig! Wir haben versucht, für Sie einen ultimativen Guide zu den GoBD zu verfassen, der verständlich geschrieben ist und Ihnen zeigt, worauf es ankommt.
In unserem Ratgeber erfahren Sie unter anderem,
- für wen die GoBD gelten,
- was Sie als Unternehmer beachten müssen und
- wie Sie die Vorgaben der GoBD in der Praxis umsetzen.
Am Ende des Artikels finden Sie Bonus-Material in Form einer Checkliste, die Ihnen den thematischen Einstieg in Ihrem Unternehmen erleichtern soll.
Autoren: Nicole Mentel und Michael Repschläger
Datum: Kleine Änderungen am 17.09.2023
Bitte beachten Sie stets unseren Haftungsausschluss im Impressum, der auch für unsere Fachartikel gilt.
- Lesezeit (Teil1): 5 Minuten
Grundlagen zu den GoBD
GoBD - Was ist das?
Bei den GoBD handelt es sich um um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF) in Form eines koordinierten Ländererlasses. In diesem Erlass macht der Fiskus den deutschen Unternehmen Vorgaben für IT-gestützte Prozesse.
- Was bedeutet GoBD? GoBD ist eine Abkürzung und steht ausgeschrieben für “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”.
- Sind die GoBD ein Gesetz? Nein, es handelt es sich um einen Erlass, somit eine Verwaltungsanweisung. Diese ist für die dem BMF nachgeordneten Dienststellen (Finanzämter, etc.) verbindlich. Deshalb kann man also feststellen: Die GoBD sind zunächst einmal ein Regelwerk für Finanzbeamte. Jedoch ist zu bedenken, dass diese Verwaltungsanweisung durch die Finanzbeamten – zu denen natürlich auch die Betriebsprüfer gehören – gegenüber den Steuerpflichtigen anzuwenden ist.
Um Sie jedoch gleich zu Beginn zu beruhigen: Im Wesentlichen sind die GoBD eine Zusammenstellung von gesetzlichen Grundlagen und Urteilen, die teilweise schon seit Jahrzehnten gelten. Einiges wurde an das Zeitalter der digitalen Buchhaltung angepasst. Das meiste sollte aber eigentlich altbekannt sein.

Nachfolger der GoBS und der GDPdU
Die GoBD treten einerseits an die Stelle der GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme), andererseits ersetzen sie ebenfalls die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen).
In erster Fassung wurden die GoBD am 14.11.2014 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Die neue Version der GoBD war am 11.07.2019 zunächst auf der Website des BMF öffentlich zugänglich gemacht worden. Wegen weiteren Abstimmungsbedarfs wurde diese jedoch kurzfristig wieder zurückgezogen. Seit dem 28.11.2019 ist die Neufassung des Erlasses nunmehr online abrufbar. Die Neuerungen der GoBD 2020 behandeln wir übrigens in einem anderen Teil des Ratgebers gesondert.
Seit wann gelten die GoBD?
Die GoBD gelten in erster Fassung für Veranlagungsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Die in 2019 veröffentlichten neuen GoBD (Neufassung GobD) ersetzen das bisherige BMF-Schreiben ab dem 01.01.2020.
Für wen gelten die GoBD?
Die GobD gelten für jeden Unternehmer bzw. jedes Unternehmen, soweit diese ihre unternehmerischen Prozesse – wie auch immer geartet – in IT-gestützter Form abbilden bzw. ihren Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten hierdurch nachkommen. Dabei ist es egal, wie groß Ihr Unternehmen ist. Die GoBD gelten auch für Kleinunternehmer. Konkret heißt dies, dass bereits kleinste Unternehmen, die in Form einer „One-Man-Show“ betrieben werden, von der Verwaltungsanweisung betroffen sind.
Die GoBD gelten für Freiberufler (z. B. Architekten, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Künstler, Rechtsanwälte, Steuerberater) genauso wie für gewerbliche Unternehmer jeglicher Art (z. B. Handwerker, Händler aller Art, Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Fabrikanten).
Gilt der Erlass nur für bilanzierende Unternehmen?
Die Regelungen der GoBD sind unabhängig von der praktizierten Gewinnermittlungsart anzuwenden. Sie gelten also sowohl für sog. „Bilanzierer“, als auch für „Einnahmen-Überschussrechner“. Letztere ermitteln Ihren Gewinn, indem sie – vereinfacht ausgedrückt – ihre Einnahmen den angefallenen Ausgaben gegenüberstellen und eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (manchmal auch EÜR genannt) machen.
Man kann es gar nicht oft genug erwähnen: Es ist somit vollkommen egal, wie groß Ihr Unternehmen ist, bzw. welcher Branche Sie angehören.

Betroffene Unterlagen und Systeme, Verantwortlichkeit
Welche Unterlagen sind betroffen?
Betroffen sind alle vom Unternehmer zu führenden Bücher und Aufzeichnungen nach
- steuerlichen und
- außersteuerlichen Vorschriften.
Außerdem gibt es weitere Vorschriften, die den Unternehmer verpflichten können. Diese sind ggf. eher gewerberechtlicher oder branchenspezifischer Natur.
Beispiele für steuerliche Vorschriften
Einkommensteuergesetz (EStG),
Abgabenordnung (AO).
Beispiele für außersteuerliche Vorschriften
Handelsgesetzbuch (HGB),
Aktiengesetz (AktG),
GmbH-Gesetz (GmbHG).
Beispiele für gewerberechtliche oder branchenspezifische Vorschriften
Apothekenbetriebsordnung,
Eichordnung,
Fahrlehrergesetz,
Gewerbeordnung,
Kreditwesengesetz,
Versicherungsaufsichtsgesetz.
Welche Systeme sind betroffen?
Die GoBD betreffen das gesamte Datenverarbeitungssystem (DV-System), das wiederum das Hauptsystem, Vor- und Nebensysteme sowie die Schnittstellen umfasst.
Das DV-System umfasst die Hard- und Software, mit der Daten und Dokumente
- erfasst,
- erzeugt,
- empfangen,
- übernommen,
- verarbeitet,
- gespeichert oder
- übermittelt
werden.
Der Begriff DV-System ist weit auszulegen, auf die Bezeichnung oder die Größe des Systems kommt es nicht an.
Beispiele für DV-Systeme im Sinne der GoBD
Finanzbuchführungssystem,
Anlagenbuchhaltung,
Lohnbuchhaltungssystem,
Kassensystem,
Warenwirtschaftssystem,
- Zahlungsverkehrssystem,
- Taxameter,
- Geldspielgeräte,
- elektronische Waagen,
- Materialwirtschaft,
- Fakturierung,
- Zeiterfassung,
- Archivsystem,
- Dokumenten-Management-System (DMS).
Die Finanzbehörde wird Ihnen gegenüber keine Aussage machen, ob etwas in diesem Bereich „gobd-konform“ ist oder nicht. Außerdem wird Ihnen kein Finanzbeamter verbindlich testieren, dass Ihr Buchführungssystem ordnungsgemäß ist. Dies gilt sowohl im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen, als auch im Rahmen von sog. „Verbindlichen Auskünften“. Auch auf Zertifikate oder Testate von Softwareherstellern dürfen Sie sich nicht verlassen. Diese haben keinerlei Bindungswirkung für die Finanzbehörde. Nachlesen können Sie diese Auffassung in den Randziffern 179 bis 181 des Erlasses.
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der GoBD?
Grundsätzlich ist ausschließlich der Steuerpflichtige selbst für die Einhaltung der GoBD-Vorgaben verantwortlich!
Dies gilt auch bei einer teilweisen oder gar vollständigen Auslagerung auf Dritte, wie bspw. auf einen Steuerberater oder ein Rechenzentrum.
Deshalb müssen Sie sich mit den Themen dieses Artikels auseinanderzusetzen. Schließlich kann ein Ignorieren – teilweise erst nach Jahren – weitreichende und unliebsame (= teure) Folgen nach sich ziehen.
Für viele Unternehmer ist es „höchste Eisenbahn“, sich ein funktionierendes Managementsystem für den Verwaltungsbereich zuzulegen.
Lesen Sie weiter im 2. Teil unseres GoBD-Leitfadens.