DATEV Meine Steuern – So geht Einkommensteuer heute (2023)2024-03-24T23:13:13+01:00
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  • Autoren: Nicole Mentel und Michael Repschläger

  • Datum: Optische Anpassungen am 24.03.2024
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  • Lesezeit: 14 Minuten

Das Problem: So lief es mit der Einkommensteuererklärung bisher

Die Lösung: Kontinuierliche Zusammenarbeit auch bei der Einkommensteuer

Infografik Grundlegender Ablauf der Einkommensteuererklärung mit DATEV Meine Steuern

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Wie das ganze Potenzial freigesetzt werden kann

Infografik DATEV Meine Steuern - Optimierung der Einkommensteuer in fünf einfachen Schritten

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu DATEV Meine Steuern

Welche Browser werden von DATEV Meine Steuern unterstützt?2023-02-08T21:59:02+01:00

Laut DATEV kann DATEV mit SmartLogin auf allen gängigen Betriebssystemen mit allen Browsern genutzt werden. Unter Windows™ 10 und Windows™ 11 werden die aktuellen Versionen von Microsoft Edge und Google Chrome unterstützt. Um Mozilla Firefox verwenden zu können, ist eine besondere manuelle Konfiguration des Browsers erforderlich. Hierzu stellt die DATEV eG eine entsprechende Anleitung zur Verfügung.

Kann ich als Mandant in DATEV Meine Steuern hochgeladene Belege löschen?2023-02-08T22:00:42+01:00

Sie können Belege, die Sie in DATEV Meine Steuern hochgeladen haben, solange löschen, bis diese durch die Steuerberatungskanzlei bearbeitet werden. Dann sind diese Beleg mit einem Schlosssymbol versehen.

Welche praktischen Tipps gibt es zum Umgang mit den Papierbelegen im Zusammenhang mit DATEV Meine Steuern?2023-02-08T22:04:20+01:00

Laden Sie Belege, die im Zusammenhang mit Zahlungen stehen, erst im Anschluss an die Zahlung hoch. Es gilt das Zu- und Abflussprinzip. Im Zweifel kontaktieren Sie Ihr Steuerberatungsbüro.

Kennzeichnen Sie gescannte Belege im Anschluss an den Scanvorgang (bspw. durch einen „Gescannt“-Stempel). Sie vermeiden dadurch mehrfach hochgeladene Belege.

Legen Sie gescannte und hochgeladene Papierbelege so in Ihrem privaten Ablagesystem ab, dass Sie diese problemlos wiederfinden. Ggf. werden im Rahmen der Steuerveranlagung Originalbelege durch das Finanzamt angefordert. Dies geschieht zwar nur selten, allerdings gilt grundsätzlich die sog. Belegvorhaltepflicht.

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