Voraussichtlich ab dem 06.02.2023 soll eine Lösung der DATEV vorliegen, mittels derer die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den eAU-Abruf im Rahmen des Tools DATEV Personaldaten online selbst abrufen können. Im Rahmen des Abrufs werden die Rückmeldungen der Krankenkassen dann auch in unser Lohnabrechnungsprogramm übernommen.
Das Programm DATEV Personaldaten steht sämtlichen Mandantinnen und und Mandanten zur Verfügung, die ohnehin DATEV Unternehmen online im Einsatz haben. Ggf. muss unsererseits lediglich eine Freischaltung erfolgen.
Diejenigen Mandantinnen und Mandanten, die Unternehmen online nicht nutzen, werden den Zugang zu DATEV Personaldaten zukünftig über das sog. DATEV Personal Add-on erhalten. Sodann können auch sie den eAU-Abruf bald problemlos und sicher durchführen.
Andere Mitteilungswege der Krankmeldungen werden wir nach Einführung der DATEV-Lösung aus Kosten- und Sicherheitsgründen nicht mehr anbieten. Bei der Einarbeitung und Bedienung der ohnehin eher selbsterklärenden und einfachen Anwendung unterstützen wir unsere Mandanten selbstverständlich in langjährig gewohnter Weise. Ganz so, wie sie es von einer
digitalen Kanzlei erwarten können. Eine Chance, die man sich keinesfalls entgehen lassen sollte. Wo sonst erhält man schon eine derartige Unterstützung beim Einstieg in die Digitalisierung?