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Verfahrensdokumentation nach GoBD
In diesem Artikel erfahren Sie u.a.
- was eine Verfahrensdokumentation ist,
- wer eine Verfahrensdokumentation braucht,
- welche Arten dieser Dokumentationen es gibt,
- wie sie aussehen müssen,
- was sie beinhalten sollten und
- wo Sie eine Musterverfahrensdokumentation finden.
Außerdem geben wir Ihnen wichtige Tipps und Hinweise für die Umsetzung der Verfahrensdokumentation und ihre Erstellung.
Autoren: Nicole Mentel und Michael Repschläger
Datum: Überarbeitet am 03.06.2024
Bitte beachten Sie stets unseren Haftungsausschluss im Impressum, der auch für unsere Fachartikel gilt.
- Lesezeit: 24 Minuten
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
Verfahrensdokumentation, Definition
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufzeichnung von Büchern, Aufzeichnungen und elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GobD) definieren die Verfahrensdokumentation (abgekürzt häufig auch als Vfd bezeichnet) wie folgt:
„Die Verfahrensdokumentation beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess, z. B. bei elektronischen Dokumenten von der Entstehung der Informationen über die Indizierung, Verarbeitung und Speicherung, dem eindeutigen Wiederfinden und der maschinellen Auswertbarkeit, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und der Reproduktion.“
(GoBD, Randziffer 152)
Umfassende Informationen zu den GoBD finden Sie übrigens in unserem GoBD-Leitfaden.
Was bedeutet Verfahrensdokumentation?
Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei einer Verfahrensdokumentation um eine Art Handbuch für die Prozesse des Rechnungswesens in einem Unternehmen.
In dieser Dokumentation werden auch die dazugehörigen Nebenprozesse beschrieben. Hierbei handelt es sich z.B. um die Rechnungsschreibung und die Zeiterfassungen (sog. Nebensysteme).
Daneben sollen Kontrollmechanismen installiert werden, die die Qualität der Prozesse gewährleisten.
Ziel der Verfahrensdokumentation
Ziel der Verfahrensdokumentation ist es, die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Buchführung und Belegablage zu gewährleisten.
Einem sachverständigen Dritten – insbesondere dem steuerlichen Betriebsprüfer – soll durch die Verfahrensdokumentation ermöglicht werden, die mit dem betrieblichen Rechnungswesen zusammenhängenden Prozesse, Verfahren und Vorgänge in angemessener Zeit nachvollziehen und prüfen zu können.
Klarer ausgedrückt: Der Prüfer soll die Prozesse, Verfahren und Vorgänge durch die Dokumentation leichter verstehen können und somit seine Prüfung schneller abschließen können.
Wer benötigt eine solche Dokumentation?
Wenn Sie ein Steuerpflichtiger sind, der Buchführungs- und / oder Aufzeichnungspflichten, sowie Aufbewahrungspflichten unterliegt, benötigen Sie eine aussagefähige und aktuelle Verfahrensdokumentation.
Heutzutage werden in jedem Unternehmen bzw. in dessen nächsten Umfeld verschiedenartige Datenverarbeitungssysteme eingesetzt.
Gemäß den GoBD müssen
- Inhalt,
- Aufbau,
- Ablauf und
- Ergebnisse
des Datenverarbeitungsverfahrens aus einer übersichtlich gegliederten Verfahrensdokumentation ersichtlich sein.
Dabei kommt es außerdem auf eine vollständige und schlüssige Darstellung an (siehe hierzu Randziffer 151 des BMF-Schreibens).
Somit müssen Sie als Unternehmer oder Selbstständiger grundsätzlich eine entsprechende Dokumentation vorhalten.
Definition Verfahrensdokumentation: Beschreibung des organisatorisch und technisch gewollten Prozesses, genaue Definition in Randziffer 152 der GoBD (oder weiter oben).
Verfahrensdoku ≈ Handbuch der Rechnungswesenprozesse im Unternehmen.
Enthält auch eine Beschreibung der Nebenprozesse des Rechnungswesens.
Außerdem enthalten: Kontrollfunktion zur Qualitätssicherung.
Ziel Verfahrensdokumentation: Gewährleistung Nachvollziehbarkeit + Nachprüfbarkeit von Fibu und Belegablage. Sachverständiger Dritter (Betriebsprüfer!) soll Rechnungswesen des Unternehmens gut verstehen und schneller prüfen können.
Jeder Unternehmer / Selbstständige muss eine Verfahrensdokumentation nach GoBD vorhalten.
Inhalt einer Verfahrensdokumentation nach GoBD
Bestandteile einer GoBD Verfahrensdokumentation - was muss sie beinhalten?
Folgende Komponenten bilden in der Regel den Inhalt der Verfahrensdokumentation:
- Allgemeine Beschreibung,
- Anwenderdokumentation,
- technische Systemdokumentation,
- Betriebsdokumentation und
- Internes Kontrollsystem (IKS).
Nachfolgend gehen wir näher auf die einzelnen Bestandteile ein.
Bitte beachten Sie: Art, Umfang und Inhalt einer Verfahrensdokumentation können stark variieren. Auch die genannten Komponenten können durchaus regelrecht „verschwimmen“.
Allgemeine Beschreibung
In der allgemeinen Beschreibung machen Sie allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen. Ferner gehen Sie dort
- auf die dort vorhandenen steuerrelevanten Prozesse und
- deren Organisation ein.
Außerdem sollten Sie in der allgemeinen Beschreibung beispielsweise erläutern, für welchen Bereich die Verfahrensdokumentation Gültigkeit hat.
Anwenderdokumentation
Die Anwenderdokumentation enthält die Prozessdokumentation. Die Anwender können hier die Organisationsanweisungen zu den verschiedenen geschäftliche Prozessen ablesen. Insbesondere sollten Sie an dieser Stelle auf Themen wie die Datenerfassung und die Regeln für die Aufbewahrung eingehen.
Ferner gehören hierher:
- Benutzerhandbücher,
- Schnittstellenbeschreibungen und
- Skripte von Anwenderschulungen.
Technische Systemdokumentation
In der technischen Systemdokumentation wird dokumentiert, welche Hard- und Software in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird. Sofern Sie Sie Cloudlösungen einsetzen: Hier sollten Sie nähere Angaben dazu machen.
Weitere wichtige Punkte der technischen Systemdokumentation sind
- Datenzugriff durch den Betriebsprüfer,
- ggf. ausgelagerte Prozesse,
- E-Mail- und Dokumentenmanagement,
- Datenschutz und
- Datensicherung.
Machen Sie hier auch Angaben zur Datensicherheit:
Wie schützen Sie Ihre Daten vor
- Diebstahl,
- Untergang und Vernichtung,
- Unauffindbarkeit?
Wie verhindern Sie
- unberechtigte und ggf. ungewollte Eingaben,
- unberechtigte und ggf. ungewollte Veränderungen Ihres Datenmaterials?
Betriebsdokumentation
Anweisungen / Dokumentationen zu
- IT-Betrieb und
- IT-Sicherheit.
Gehen Sie auch auf Notfallpläne für Ihre IT ein.
Wie gewährleisten Sie bei Ausfall Ihres IT-Systems, dass Ihre Buchführung weiterhin ordnungsgemäß „läuft“?
Internes Kontrollsystem (IKS)
Das IKS dient der Sicherung der Prozessqualität. Stellen Sie dar, wie Sie diese durch organisatorische Regelungen und regelmäßige, ggf. stichprobenartige und zu dokumentierende Kontrollen gewährleisten.
Beschreiben Sie daneben insbesondere
- die Rollen von beteiligten Mitarbeitern im zu dokumentierenden Prozess,
- deren Kompetenzen und
- die verschiedenen Verantwortungsbereiche.
Typische Bestandteile einer Verfahrensdokumentation
Inhalt einer Verfahrensdoku:
- Allgemeine Beschreibung
- Anwenderdokumentation
- Technische Systemdokumentation
- Betriebsdokumentation
Internes Kontrollsystem (IKS)
Anforderungen an Verfahrensdokumentationen
Grundsätzliche Anforderungen an die Verfahrensdokumentation
- Sie muss verständlich sein. Ein sachverständiger Dritter muss sich anhand der Dokumentation in angemessener Zeit einen Überblick über das betreffende System verschaffen können.
- Aus ihr muss hervorgehen, wie die – insbesondere elektronischen – Belege in Ihrem Unternehmen erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden.
Fragen, die die Dokumentation beantworten muss
- Wie werden die Belege und Dokumente im Betrieb erfasst, verarbeitet und aufbewahrt?
- Welche IT-Systeme werden im Unternehmen eingesetzt?
- Wie werden Belege und Daten davor geschützt, verfälscht zu werden und / oder verloren zu gehen?
- Wer hat Zugriff auf die Belege und die Daten?
- Durch welche internen Kontrollen wird sichergestellt, dass die im Unternehmen festgelegte Vorgehensweise eingehalten wird?
Bei jeder Verfahrensdokumentation nach GoBD zu beachten
- Sie müssen Sie sicher stellen, dass das in der Verfahrensdokumentation beschriebene Verfahren dem in der Praxis tatsächlich entspricht. Auch die jeweils eingesetzten Programmversionen müssen sich in ihr wiederfinden.
- Änderungen am System oder am Verfahren müssen Sie lückenlos dokumentieren. In diesem Zusammenhang muss die Verfahrensdokumentation versioniert werden. Alle Versionen sind stets aufzubewahren.
- Ihre Verfahrensdokumentation muss der Wahrheit entsprechen. Sie müssen ihren Inhalt tatsächlich „leben“. Und zwar für den Zeitraum der gesamten Aufbewahrungsfrist.
Was ist bei Verfahrensdokumentationen im E-Commerce / Onlinehandel zu beachten?
An die Verfahrensdokumentation von im E-Commerce / Onlinehandel tätigen Unternehmen sind deutlich erhöhte Ansprüche zu stellen.
So sah es das Institut der Wirtschaftsprüfer bereits im Jahre 2003 in seiner Stellungnahme, die sich mit den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Electronic Commerce“ (kurz: IDW RS FAIT 2) befasst.
Begründet wird dies im Wesentlichen mit
- der weitgehenden maschinellen Abwicklung des E-Commerce ohne weitere manuelle Kontrollen und
- dem Fehlen physischer Belege.
Die Wirtschaftsprüfer sprechen in diesem Zusammenhang auch von sog. Kommunikationsrisiken und Verarbeitungsrisiken. Diese gilt es, durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Anforderungen an eine Verfahrensdoku:
- Muss verständlich sein.
- Muss die Belegerfassung, -verarbeitung und -aufbewahrung im Unternehmen umfassend darstellen.
- Muss über die im Unternehmen eingesetzten IT-Systeme und die Maßnahmen zum Schutz vor Verfälschung / Verlust von Belegen und Daten Auskunft geben.
- Muss Prozessse lückenlos dokumentieren und versioniert werden (Aufbewahrung!), außerdem stets der Wahrheit entsprechen.
- Deutlich erhöhte Ansprüche an Verfahrensdokumentationen im E-Commerce / Onlinehandel.
Arten von Verfahrensdokumentationen
Überblick: Mit welchen Verfahrensdokus wir uns hier befassen
Wir wollen es wenigstens erwähnen: Verfahrensdokumentationen existieren nicht nur für steuerliche Zwecke. Vielmehr wird man u. a. – beispielsweise in der Pharmaindustrie – mit derartigen Dokumentationen konfrontiert. Diese dienen dann allerdings insbesondere dem Qualitätsmanagement.
In diesem Artikel konzentrieren wir uns jedoch nur auf die Verfahrensdokumentationen, die im Zusammenhang mit den GoBD stehen:
- Verfahrensdokumentation zur Belegablage,
- Verfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen und
- Verfahrensdokumentation zur Kassenführung.
Außerdem gehen wir auch im Jahr 2024 noch immer auf eine Spezialität ein: Die Corona-Dokumentation. Diese könnte für einige Betriebe in der nächsten Betriebsprüfung ggf. Gold wert sein.
Verfahrensdokumentation zur Belegablage
Eine Verfahrensdokumentation zur Belegablage regelt und dokumentiert einen betrieblichen Prozess bezüglich der geordneten Ablage von Belegen. Die Verfahrensbeschreibung dient der Unterstützung der Beweiskraft der geordneten Belegablage.
Was beinhaltet die Verfahrensdokumentation zur Belegablage?
In einer Verfahrensdokumentation zur Belegablage wird insbesondere auf die folgenden Dinge eingegangen:
- Organisation des Belegeingangs:
Welche Belegarten gehen auf welchen Wegen im Betrieb ein?
Wer bearbeitet welche eingehenden Belege?
Wie und von wem werden die Belege identifiziert und geprüft (inhaltliche Prüfung, Prüfung hinsichtlich formaler Anforderungen, bspw. für den Vorsteuerabzug)? - Wie stellt das Unternehmen die Vollständigkeit der Belege sicher?
- Wer darf auf die Belege zugreifen?
- Wo werden die Belege abgelegt?
- Wer darf Belege am Ablageort hinzufügen?
- Welches Ordnungssystem nutzt das Unternehmen für die Belege?
- Wie schützt der Betrieb die Belege vor unberechtigten Zugriff und vor Verlust?
- Organisation der Zusammenarbeit mit der Steuerberatungskanzlei:
In welchen Rhythmen erhält das Steuerberatungsbüro die Belege zur weiteren Bearbeitung?
Auf welchem Weg erhält der Steuerberater die Belege? - Wie wird sichergestellt, dass die vorgenannten Punkte allen Prozessbeteiligten bekannt sind und von denen bei Zuständigkeit eingehalten werden?
Wo gibt es eine Musterverfahrensdokumentation zur Belegablage?
Eine Musterverfahrensdokumentation zur Belegablage finden Sie auf der Website der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (kurz: AWV e.V.) zum kostenlosen Download.
Verfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen
Wenn Sie Ihre Papierbelege durchgängig digitalisieren, stellen Sie sich früher oder später eine Frage: „Darf ich die digitalisierten Unterlagen jetzt eigentlich vernichten?“.
Die Antwort ist eigentlich relativ einfach: Die meisten papierhaften Belege dürfen Sie aus steuerlicher Sicht unter bestimmten Voraussetzungen auch ausschließlich auf Datenträgern aufbewahren.
In jedem Fall benötigen Sie in diesem Zusammenhang allerdings eine spezielle Verfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen.
Genaue Auskunft zu den grundsätzlichen Voraussetzungen, die für die bildhafte Aufbewahrung von Belegen auf Datenträgern erfüllt sein müssen, gibt Ihnen § 147 Absatz 2 der Abgabenordnung.
In jedem Fall sollten Sie unbedingt sehr genau darauf achten, welche Voraussetzungen nach dieser Vorschrift zu erfüllen sind.
Von einer vorschnellen Umsetzung des Ersetzenden Scannens (so wird das Digitalisieren von Papierbelegen und ihre anschließende Vernichtung genannt) raten wir Ihnen ausdrücklich ab!
Ohne die vollständige Erfüllung der Bedingungen der Finanzverwaltung ist das Scannen und Wegwerfen von Buchführungsbelegen ein Himmelfahrtskommando.
Wenn Sie nicht wirklich wissen, was Sie tun, kann diese Art der Befreiung vom lästigen Papier im Prüfungsfall sehr teuer werden.
Umsetzung der Verfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen
Wenn Sie Ihre Belege trotz der warnenden Worte immer noch ersetzend scannen möchten, halten Sie sich bitte an unsere nachfolgenden Ratschläge:
- Suchen Sie sich erfahrene Berater, die Sie bei der Einführung des Ersetzenden Scannens unterstützen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und / oder Unternehmensberater, bspw. vom DATEV-Consulting, handeln.
- Verwenden Sie eine spezielle Verfahrensdokumentation im Zusammenhang mit dem Ersetzenden Scannen. In dieser werden alle dazugehörigen Prozesse eindeutig dokumentiert. Durch die vollständige und korrekte Umsetzung der dokumentierten Prozessschritte können Sie nachweisen, dass Sie die Vorgaben der Finanzverwaltung einhalten.
- Halten Sie sich in der betrieblichen Praxis peinlich genau an Ihre Dokumentation.
- Überprüfen und aktualisieren Sie die Dokumentation in regelmäßigen Abständen.
Wo gibt es eine Musterverfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen?
Eine Musterverfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen können Sie sich in einer mittlerweile aktualisierten Version 2.0 von der Website der Bundessteuerberaterkammer herunterladen. Diese spezielle Verfahrensdokumentation wurde gemeinsam von der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband entwickelt.
Einen dazugehörigen und lesenswerten FAQ-Katalog mit den häufig gestellten Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen finden Sie ebenfalls auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer zum Download. Wundern Sie sich nicht: Der immer noch aktuelle FAQ-Katalog hat einen Stand vom Juni 2020.
Verfahrensdokumentation zur Kassenführung
Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist insbesondere in bargeldintensiven Betrieben nicht leicht. Deshalb empfiehlt sich auch hier, eine Verfahrensdokumentation zu erstellen, die fahrlässige oder gar vorsätzliche Fehler in diesem Bereich verhindert. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie können dem Betriebsprüfer zeigen, wie sehr Sie sich bemühen, Ihre Kasse ordnungsgemäß zu führen.
Was beinhaltet die Verfahrensdokumentation zur Kassenführung?
Warum sollte ein Unternehmen, das Bargeld einnimmt, eine Verfahrensdokumentation zur Kassenführung haben?
Im Zusammenhang mit dieser Dokumentation ist es uns wichtig, das Folgende zu erwähnen:
Seit einigen Jahren gibt es für die Finanzverwaltung die Möglichkeit, in Betrieben eine sog. Kassen-Nachschau durchzuführen (siehe hierzu § 146b der Abgabenordnung).
Das bedeutet, dass Sie immer damit rechnen müssen, dass ein Prüfer des Finanzamtes Ihr Abrechnungssystem und die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Kassenaufzeichnungen unangemeldet vor Ort prüfen kann.
In einem derartigen Fall sollten Sie unbedingt eine Verfahrensdokumentation zur Kassenführung vorlegen können.
Wo gibt es eine Musterverfahrensdokumentation zur Kassenführung?
Wenn Sie eine Vorlage für Ihre Verfahrensdokumentation zur Kasse suchen: Beim Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA) werden Sie fündig. Er stellt der interessierten Öffentlichkeit auf seiner Website die DFKA-Musterverfahrensdokumentation zur ordnungsmäßigen Kassenführung als Word™-Dokument kostenlos zum Download zur Verfügung.
Corona-Dokumentation
Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen. Dieser Satz galt insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie.
Allerdings sollten sich, zumindest unserer Meinung nach, Unternehmen, die von der Pandemie betroffen waren, unbedingt nochmal mit der Pandemiezeit beschäftigen.
Schließlich wurden viele Unternehmen in dieser Krise mit behördlichen Auflagen konfrontiert und können bzw. konnten deshalb nicht wie gewohnt Ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen.
Durch die gravierenden Einschränkungen kam es natürlich zu eklatanten Abweichungen im Datenmaterial der Buchführung.
Was beinhaltet die Corona-Dokumentation?
In Ihrer Corona-Dokumentation sollten Sie Besonderheiten, von denen Ihr Betrieb während der Pandemie betroffen war, wahrheitsgemäß und möglichst detailliert darstellen.
Beispiele hierfür:
- den Lock-Down,
- Quarantänesituationen,
- Zeiten der Kurzarbeit, etc.
So können Sie als Unternehmer im Falle einer Betriebsprüfung noch Jahre später problemlos nachweisen, worauf etwaige Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten zurückzuführen sind. Zwar handelt es sich bei einer solchen Corona-Dokumentation nicht um eine der üblichen Verfahrensdokumentationen. Jedoch möchten wir sie Ihnen trotzdem ausdrücklich ans Herz legen.
Wo gibt es eine Muster-Corona-Dokumentation?
Auf der Website des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) finden Sie eine Muster-Corona-Dokumentation zum Download.
Zudem bietet Ihnen die Seite noch weitere Downloads zu den diversen Gesetzen und Regelungen von Bund und Ländern, die seinerzeit zu beachten waren.
Welche Dokumentation benötigen Sie für Ihr Unternehmen?
Es kommt darauf an!
Auch, wenn die Antwort Sie nicht zufriedenstellt: Sie ist korrekt!
Wenn Sie die anfallenden Papierbelege tatsächlich ersetzend scannen möchten, benötigen Sie natürlich eine Verfahrensdokumentation für Ersetzendes Scannen. Sofern Sie noch nicht ganz so radikal vorgehen möchten, kommen Sie selbstverständlich an einer Verfahrensdokumentation für die Belegablage nicht vorbei. Allerdings behaupten wir, dass die meisten Unternehmer, die ersetzend scannen, trotzdem beide Verfahrensdokumentationen benötigen. Woran liegt das? Ganz einfach, hierfür gibt es zwei Gründe:
- Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie eben nicht alle Belege scannen und in Ihrem revisionssicheren Archiv für die Finanzbuchhaltung ablegen werden. Denken Sie beispielsweise an Notariatsurkunden, die einerseits nicht gerade scannerfreundlich sind. Andererseits sollten derartige Urkunden auch unbedingt im Original aufbewahrt werden, da sie rechtlich enorm bedeutsam sind. Also bleibt es hier bei der Papierablage.
- Viele Belege müssen gar nicht mehr digitalisiert werden, da sie bereits originär in digitaler Form vorliegen. Ein Beispiel hierfür sind Telefonrechnungen, die heutzutage kaum noch in Papierform an den Kunden versandt werden. Vielmehr stellen die Telefongesellschaften die Rechnungen entweder zum Download in einem Portal bereit oder versenden sie als E-Mail-Anhang. Solche originär digitalen Belege müssen nicht mehr gescannt werden. Deshalb fällt der Umgang mit ihnen auch nicht unter die „Zuständigkeit“ der Verfahrensdokumentation für das Ersetzende Scannen.
Sie sehen, Sie benötigen selbst für das ersetzende Scannen üblicherweise mindestens zwei Verfahrensdokumentationen. Und damit nicht genug. Wenn Sie eine Kasse führen, kommt eine weitere Verfahrensdokumentation hinzu: Die Verfahrensdokumentation für die ordnungsgemäße Kassenführung. Hierauf waren wir bereits weiter oben eingegangen.
Zu den Verfahrensdokumentationsarten:
Es existieren in der Praxis drei unterschiedliche Arten von Verfahrensdokumentationen:
- Verfahrensdokumentation zur Belegablage,
- Verfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen und
- Verfahrensdokumentation zur Kassenführung.
- Daneben erwähnenswert: Corona-Dokumentation.
Denken Sie daran: In den meisten Fällen benötigen Unternehmer mehrere unterschiedliche Verfahrensdokumentationen.
Verfahrensdokumentation Muster
Nachfolgend nochmals zusammengefasst, verschiedene Quellen für Muster von Verfahrensdokumentationen:
Muster Verfahrensdokumentation zur Belegablage: Zu finden bei der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.
Muster Verfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen: Zu finden bei der Bundessteuerberaterkammer
Verfahrensdokumentation, Muster zur ordnungsmäßigen Kassenführung: Zu finden beim Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA)
Verfahrensdokumentation, Muster einer Corona-Dokumentation: Zu finden beim Zentralverband des Deutschen Handwerks
Sie sind unsicher bei der eigenen Verfahrensdokumentation?
Nehmen Sie unsere Beratungsleistungen zum Thema GoBD Verfahrensdokumention in Anspruch. Gemeinsam räumen wir alle Unklarheiten aus dem Weg.
Gründe für eine Verfahrensdokumentation
Weniger Probleme durch die Verfahrensdokumentation in der Betriebsprüfung
Zwar sprechen die Verfasser der GoBD davon, dass kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vorliegt, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann, soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ebendieser nicht beeinträchtigt.
Umgekehrt bedeutet dies jedoch, dass es bei einer solchen Beeinträchtigung durchaus passieren kann, dass die Buchführung im Rahmen einer Betriebsprüfung verworfen wird.
Auch, wenn man die Prüfungssituation als Steuerpflichtiger sportlich sehen möchte, empfiehlt es sich in jedem Fall, diese offene Flanke vorab zu schließen.
Die Autoren dieses Artikels können aus der eigenen Praxis jedenfalls berichten, dass bisher jeder Betriebsprüfer freudig überrascht war, wenn ihm unaufgefordert eine Verfahrensdokumentation überreicht wurde. Man könnte auch davon sprechen, dass in diesen Momenten jeweils wertvolle Pluspunkte gesammelt wurden, die das weitere Verfahren positiv beeinflussten.
Denken Sie daran:
- Die Verfahrensdokumentation ist gemäß Rz. 160 GoBD vorlagepflichtig.
- Sie muss während der gesamten gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufgehoben werden (Rz. 35 GoBD).
- Sie muss historisiert werden. Das heißt: Änderungen Ihrer Prozesse führen zu einer Änderung und somit einer neuen Version Ihrer Verfahrensdokumentation. Dies ergibt sich aus Rz. 154 der GoBD.
Prozesse optimieren mit der Verfahrensdokumentation
Die schriftliche Aufnahme der Prozesse im erweiterten Rechnungswesen bietet die Chance, diese gleichzeitig zu überdenken. Sie birgt die Gelegenheit, über eingefahrene und unwirtschaftliche Gewohnheiten nachzudenken.
Die intensive gedankliche Auseinandersetzung mit allen Arbeitsschritten und Techniken führt erfahrungsgemäß dazu, die Abläufe wesentlich zu verbessern und zu beschleunigen. Bessere und transparentere betriebliche Prozesse führen zu höheren Erlösen, niedrigeren Kosten und damit mehr Gewinn.
Qualitätsmanagement
Qualität ist heutzutage nicht nur wichtig im Zusammenhang mit Leistungen, die gegenüber Kunden erbracht werden. Die Qualität interner Prozesse strahlt auf den gesamten Betrieb aus.
Deshalb sollte man auch ein Augenmerk auf scheinbar unwichtige Verwaltungsbereiche wie Rechnungseingang, Rechnungsausgang und Belegablage zu haben. Ein wichtiger Baustein, der hierbei unterstützt, ist die Verfahrensdokumentation.
Minimierung von Haftungsgefahren
Eventuelle Risiken lassen sich durch das integrierte IKS besser managen. Es dient der Überwachung innerhalb Ihres Unternehmens. Ziel ist es, Gesetzesverstößen vorzubeugen bzw. diese zu erkennen.
Insbesondere als GmbH-Geschäftsführer können Sie hierdurch Ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und Kontrolle nachkommen. Die Vorteile sollten Ihnen klar sein: Sie minimieren Ihre persönlichen Haftungsrisiken.
Daneben vermeiden Sie durch die Dokumentation Buchführungsmängel, die Sie sonst womöglich leicht übersehen würden. Ein weiterer Vorteil, der Ihre Haftung minimiert.
Optimierung der IT-Nutzung
Die Reflexion der innerbetrieblichen Prozesse führt meist zu einer Schärfung des Blicks auf die vorhandene IT-Landschaft. Schwächen der eingesetzten Hard- und Software werden aufgedeckt, Schulungsbedarf der Anwender erkannt.
Ggf. bietet sich an, eine nicht mehr zeitgemäße Ausstattung auszutauschen, um zukunftsfähige Technologien wie bspw. moderne Cloud-Services zu nutzen.
Besseres Wissensmanagement durch bessere Prozessdokumentation
In Zeiten des Fachkräftemangels gilt es, den bestehenden Personalstamm optimal zu nutzen. Sauber durch eine Verfahrensdokumentation festgeschriebene Prozesse verhindern die viel zitierten „Kopfmonopole“ von aktuell im Betrieb beschäftigten Mitarbeitern.
Diese fallen tatsächlich immer wieder in Urlaubszeiten und während der alljährlichen Grippeperiode negativ auf. Dann müssen Unternehmen ihren Kunden häufig eingestehen, ihnen nicht den zu Recht erwarteten Service angedeihen lassen zu können. Der Grund hierfür besteht üblicherweise darin, dass ausgerechnet die Person, die diesen Service beherrscht, krank ist oder im Urlaub weilt.
Zudem erleichtert die Dokumentation die Einarbeitung neuen Personals, da man sich zumindest im Kaufmännischen verbindlich auf einheitliche Prozesse geeinigt hat und diese auch für jeden nachvollziehbar und wegen der Schriftform nachlesbar sind.
Fazit zur Verfahrensdokumentation nach den GoBD
Die Erstellung und tatsächliche Nutzung einer oder mehrerer Verfahrensdokumentationen bietet vielfältige Vorteile:
- Zum einen wird sich bei Ihnen als Unternehmer in steuerlicher Hinsicht ein gutes Gefühl einstellen.
- Schließlich sind Sie mit gut dokumentierten Prozessen vergleichsweise gut auf eine etwaige Betriebsprüfung in der Zukunft vorbereitet.
- Andererseits dienen die Dokumentationen einer strukturierten und erfolgsorientierten Unternehmensführung.
Auffällig ist, dass die außersteuerlichen Vorzüge in erdrückender Überzahl vorhanden sind. Deren großartiges Optimierungspotenzial sollten Sie als Unternehmenslenker wahrnehmen.
Also: Nutzen Sie den Dokumentationsprozess und schöpfen Sie die sich hieraus ergebenden betriebswirtschaftlichen Vorteile aus!
Übersicht: Vorteile einer Verfahrensdokumentation
Bereiche | Vorteile |
---|---|
Innerbetriebliche Prozesse (allgemein) |
⇒ Verbessertes Qualitäts- und Risikomanagement. |
Mitarbeiter und Führung |
⇒ Besseres Wissensmanagement. |
Einsatz von Hard- und Software |
⇒ Gelegenheit, die Weichen für die Zukunft zu stellen. |
Haftung |
⇒ Minimierte Haftung durch die Verfahrensdoku. |
Betriebsprüfung |
⇒ Verfahrensdoku bereitet optimal auf die BP vor. |
Kleine Unternehmen und GoBD Verfahrensdokumentation
Als Inhaber eines Kleinbetriebs könnten Sie eventuell versucht sein, die Erstellung einer Verfahrensdokumentation für übertriebene Bürokratie zu halten. Vielleicht wollen Sie deshalb ganz einfach keine Dokumentation erstellen. Unser Tipp: Denken Sie gar nicht erst daran. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, Randziffer 155 des BMF-Schreibens vom 28.11.2019 genau zu lesen:
Soweit eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt, liegt kein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vor, der zum Verwerfen der Buchführung führen kann.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein formeller Mangel mit sachlichem Gewicht vorliegt, soweit die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit Ihrer Buchführungsunterlagen, DV-Systeme und Aufzeichnungen beeinträchtigt. Und dieser Mangel kann wiederum zum Verwerfen Ihrer Buchführung führen. Die Folge muss Ihnen klar sein. Es kommt zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Das wird teuer!
Also: Widmen Sie sich bitte lieber der vermeintlichen Bürokratie!
An alle Kleinunternehmer unter Ihnen: Bitte beachten Sie, dass auch Sie zur Verfahrensdokumentation verpflichtet sind. Bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich nur um eine umsatzsteuerliche Vereinfachung. Auch für Sie gelten die üblichen unternehmerischen Pflichten.
Umsetzung / Erstellung der Verfahrensdokumentation
Grundlegende Überlegungen zur Erstellung der Verfahrensdokumentation
Eigentlich gibt es nur drei grundlegende Vorgehensweisen von Betreibern eines KMU in Sachen Verfahrensdokumentation:
- Sie erstellen keine Verfahrensdokumentation, da sie meinen, dass sie diese nicht benötigen.
- Sie erkennen die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation und erstellen diese quasi „im Alleingang“, d.h. ohne Hinzuziehung eines Beraters.
- Sie sehen die Verfahrensdokumentation ebenfalls als notwendig an. Allerdings ziehen diese Unternehmer aus unterschiedlichen Gründen ihren Steuerberater bei der Erstellung hinzu.
Wenn Sie keine Verfahrensdokumentation erstellen wollen
Ganz ehrlich? Was soll man Ihnen raten? Denken Sie wenigstens nochmals über Ihre Entscheidung nach. Schließlich vergeuden Sie die Vorteile, die Sie aus einer Dokumentation ziehen können: Weniger Stress in der Betriebsprüfung, bessere Organisation, etc.
Unserer Erfahrung nach gehört die Anforderung der Verfahrensdokumentation mittlerweile nahezu zum Standard bei den steuerlichen Betriebsprüfungen. Wer keine Dokumentation vorlegt, handelt sich ziemlich sicher den ersten Minuspunkt auf der Liste des Prüfers ein.
Wenn Sie Ihre Verfahrensdokumentation selbst erstellen wollen: Checkliste zur Erstellung
Zuerst – Eine Verfahrensdokumentation muss keine Doktorarbeit werden. Beherzigen Sie einfach die folgenden Punkte. Sie sind zwar ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Jedoch lassen Sie sich gut als Checkliste für den Einstieg in das Thema nutzen.
- Versuchen Sie nicht, das Rad neu erfinden zu wollen: Nutzen Sie Musterverfahrensdokumentationen. Entsprechende Links finden Sie in diesem Artikel weiter oben.
- Fassen Sie sich kurz. Auch verständlich aneinander gereihte Stichwörter können – zumindest teilweise – ihren Zweck erfüllen.
- Formulieren Sie verständlich.
- Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.
Nachfolgend einige Beispiele für erwähnenswerte Bereiche und üblicherweise zu klärende Fragen:- Rechnungseingang:
Digital (als Anhang zur E-Mail, Download aus einem Portal,…) und / oder in Papierform per Post?
Wie sind die Zuständigkeiten für den Posteingang, wer prüft die Eingangsrechnungen (Rechnungsprüfung)?
Weiterer Ablauf bis zur Buchhaltung (inkl. Zuständigkeiten)?
Wie werden die Rechnungen bezahlt (inkl. Zuständigkeiten)? - Rechnungsausgang:
Wer schreibt die Ausgangsrechnungen, mit welcher Software?
Welche Daten fließen in die Rechnungen ein (bspw. aus Stundenaufzeichnungen, Materialentnahmescheinen, Warenwirtschaft)?
Wie fließen diese Daten in die Rechnungen ein (manuell, automatisiert, über Schnittstellen)?
Wie gelangen die Ausgangsrechnungen zum Kunden (per Briefpost, als Mail-Anhang, über ein Portal, …)?
Wie kommen die Rechnungen in die Buchhaltung (z.B. in Papierform, gescannt, per E-Mail-Upload, …)? - Buchhaltungsbelege:
Wer legt die Belege wo und nach welchem System ab?
Wie erfolgt die Beleg-Archivierung?
Wer ist für die Buchhaltung zuständig (Verbuchung inhouse oder beim Steuerberater)?
Wie erfolgt die Bearbeitung der Buchhaltung (in Papierform oder digital, mit welchen Programmen – bspw. Lexoffice oder DATEV Unternehmen online)?
Wer hat Zugriff auf Belege und Buchhaltung? - Verträge:
Wie läuft das Vertragsmanagement in Ihrem Unternehmen ab (Zuständigkeiten für Vertragsschlüsse, Vertragsprüfungen – inkl. umsatzsteuerlicher Voraussetzungen, Ablage, Archivierung und Überwachung)? - Zahlungsverkehr:
Wie läuft dieser in Ihrem Betrieb ab (inkl. Angaben zu zuständigen und befugten Personen)?
Nutzen Sie Onlinebanking oder Papierüberweisungen?
Wie betreiben Sie Onlinebanking (bspw. mittels einer gesonderten Bankingsoftware oder über die Website Ihrer Bank)? - Inventur:
Wer ist für diese zuständig, wie sind die Abläufe?
Wann wird die Inventur üblicherweise durchgeführt?
- Rechnungseingang:
- Nutzen Sie im Betrieb bereits vorhandene Unterlagen wie z.B. Arbeitsanweisungen, Software-Handbücher oder Schulungsunterlagen.
- Ein Bild sagt manchmal mehr als tausend Worte. Anstatt langer Prozessbeschreibungen sollten Sie an der einen oder anderen Stelle lieber auf
- Grafiken wie beispielsweise Ablaufdiagramme oder
- Screenshots zurückgreifen.
- Sofern Sie Mitarbeiter haben: Beziehen Sie diese in die Erstellung der Verfahrensdokumentation ein. Ggf. werden Sie sich wundern, wie einige Ihrer innerbetrieblichen Prozesse ablaufen.
- Führen Sie regelmäßige Kontrollen Ihrer Prozesse und Systeme (inkl. Software) durch und dokumentieren Sie diese.
- Wenn Sie merken, dass Sie an Ihre persönlichen Grenzen gelangen: Ziehen Sie Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin zurate. Investieren Sie lieber etwas in Beratung. Hierdurch eröffnet sich die Chance einer Prozessoptimierung.
Verfahrensdokumentation mit Unterstützung des Steuerberaters erstellen
Ihr Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin sollte eine Vertrauensperson sein, der Sie sich ohne Vorbehalte öffnen können. Nutzen Sie dieses Vertrauensverhältnis und das fachliche Expertenwissen für das Projekt Verfahrensdokumentation:
- Besprechen Sie vorab mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin, welche Ziele Sie mit dem Beratungsprojekt verfolgen:
- Wollen Sie nur „safe“ für das Finanzamt / die Betriebsprüfung sein oder
- möchten Sie, dass in der Beratung zusätzlich auch Optimierungspotential für Ihre innerbetrieblichen Prozesse gehoben wird?
- Wir empfehlen Ihnen Letzteres:
- Nutzen Sie den Steuerberater einerseits als Coach, der Sie auf problematische Vorgänge aufmerksam macht, die womöglich gegen „Tax Compliance“-Regeln verstoßen könnten und stellen Sie diese im Rahmen der Prozessaufnahme schnellstmöglich ab.
- Andererseits sollten Sie den unabhängigen Blick und das Branchenwissen des Steuerberaters nutzen, um Ihre Prozesse zu modernisieren und zu verschlanken. Schließlich ist es in seinem Interesse, konkurrenzfähige Mandanten zu haben. Außerdem sollte er – wahrscheinlich im Gegensatz zu Ihnen selbst und Ihren Mitarbeitern – nicht von einer (vollkommen normalen) Betriebsblindheit betroffen sein. Denn nur durch eine ergebnisoffene Prozessberatung lassen sich Digitalisierung und Automatisierung sinnvoll umsetzen.
- Außerdem sollten Sie mit Ihrem Berater vereinbaren, dass er Sie regelmäßig daran erinnert, dass ggf. Kontrollen der Prozesse Ihrer digitalen Buchhaltung anstehen. Diese kann dann unter Umständen gemeinsam mit Ihnen durchführen und dokumentieren.