Alle Arbeitgeber, die die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ihrer Arbeitnehmer abrufen müssen, können ein Stück weit aufatmen. Seit Anfang Februar 2023 ermöglicht Ihnen die DATEV, die eAU kinderleicht mittels DATEV Personaldaten online von der Krankenkasse ihres Beschäftigten abzurufen. Sehen wir uns an, wie der Abruf in der Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater praktisch funktioniert.
Abruf der eAU – Kurzanleitung in Bildern
Öffnen von DATEV Personaldaten online, um den Abruf der eAU durchzuführen.
Wählen Sie durch Doppelklick in der Mitarbeiterübersicht von DATEV Personaldaten diejenige Person aus, für die Sie den Abruf der eAU durchführen wollen.
Im Bereich „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“ auf den Button „Attest anfordern / anzeigen“ klicken.
Der Reihe nach alle erforderlichen Felder bearbeiten. Zum Abschluss auf „Attest anfordern“ klicken.
Video zum Abruf der eAU mit DATEV Personaldaten
Sie bevorzugen es, die Vorgehensweise zum mit Hilfe von bewegten Bildern zu erlernen? Kein Problem! Genießen Sie das Video der DATEV eG zum Abruf der eAU mittels DATEV Personaldaten.