Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz: FAIT – dieser Abschluss steht am Ende einer zukunftsorientierten und sinnvollen Fortbildung in der Steuerberatungsbranche, die sich besonders für IT-affine Steuerfachangestellte eignet.
In diesem Artikel erfahren Sie alles über den FAIT: Über welche Kenntnisse verfügt ein solcher Fachassistent? Was haben Sie als Mandantin oder Mandant einer Steuerberatungskanzlei davon? Außerdem in diesem Artikel: Informationen zur FAIT-Prüfung und zwei Videos, die Ihnen noch tiefergehende Einblicke in das Berufsbild des Fachassistenten vermitteln.
FAIT - Was ist das?
Der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) ist eine seit 2022 von den Steuerberaterkammern angebotene Fortbildungsprüfung. Sie richtet sich vorwiegend an Steuerfachangestellte.
Um zu der Prüfung zum FAIT zugelassen zu werden, sind bestimmte berufliche Voraussetzungen zu erfüllen. Um zugelassen zu werden, benötigt man ein der folgenden Vorbildungen und Praxiserfahrungen:
- Steuerfachangestellte mit mindestens einjähriger beruflicher Praxis bei Steuerberatungskanzleien,
- Hochschulabsolventen mit einem mindestens dreijährigen Studium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt sowie einer mindestens einjährigen beruflichen Praxis in einem Steuerberatungsbüro,
- Absolventen einer kaufmännischen Berufsausbildung und einer anschließenden mindestens zweijährigen Berufspraxis bei einem Steuerberater oder
- Personen, die nicht über eine vergleichbare Berufsausbildung verfügen, jedoch mindestens drei Jahre lang auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens gearbeitet haben.
Ausbildung und Prüfungsvorbereitung: Was lernt ein Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)?
Die Prüfung der Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse umfasst die folgenden fünf Gebiete:
- Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse,
- Automatisierung,
- Digitale Arbeitsabläufe in der Kanzlei,
- Digitale Arbeitsabläufe im Mandatsverhältnis und
- die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten.
Die FAIT-Prüfung untergliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Der schriftliche Prüfungsteil umfasst eine Klausur mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten. Wer diese bestanden hat, darf an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Diese besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung erwirbt der angehende Fachassistent insbesondere Kenntnisse zu den folgenden Themen:
- Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD),
- Verfahrensdokumentationen,
- Datenschutzvorschriften und Datensicherheit,
- Automatisierung in Bezug auf digitale Arbeitsprozesse,
- Schnittstellen,
- Digitale Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse beim Mandanten,
- Projektplanungen,
- Vorbereitung von Prüfungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger.
Die FAIT-Ausbildung bzw. die Prüfungsvorbereitung kann bei verschiedenen Anbietern absolviert werden. Beispielhaft seien die folgenden Kurs-Anbieter genannt: Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss, das Steuerrechts-Institut KNOLL und die FSB GmbH Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft.

Fachassistent für Digitalisierung und IT-Prozesse - Tätigkeitsschwerpunkte
In seiner beruflichen Tätigkeit konzentriert sich ein FAIT insbesondere auf diese fachlichen Schwerpunkte:
- GoBD,
- digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse in der Kanzlei und im Mandantenbetrieb,
- Unterstützung von Mandantinnen und Mandanten bei den erforderlichen Prozessbeschreibungen,
- Analyse, Standardisierung und Automatisierung von digitalen Arbeits- und Geschäftsprozessen,
- Entwicklung von Digitalstrategien und deren Umsetzung.
Gute Informationen rund um den Fachassistenten bietet Ihnen auch der Flyer der Bundessteuerberaterkammer zum FAIT.
FAIT - Ihre Vorteile als Mandant
Als Mandantin oder Mandant einer digitalen Steuerberatungskanzlei haben Sie den Vorteil, dass Ihnen durch einen Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) ein Experte zur Seite steht, der fundierte Kenntnisse in Bezug auf die digitale Transformation von Arbeitsprozessen besitzt.
Der FAIT ist in der Lage, die technologischen Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung in der Steuerberatungsbranche
- zu erkennen und
- zu nutzen.
Das Tätigkeitsfeld eines Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse umfasst dabei unter anderem
- die Unterstützung von Steuerberatern und Mandanten bei der Einführung digitaler Prozesse und Tools,
- die Beratung von Mandanten in Bezug auf die Digitalisierung von Arbeitsabläufen sowie
- die Begleitung von Prüfungen durch die Finanzbehörden.
Somit kann Ihnen als Mandantin oder Mandant ein Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse helfen,
- Ihre internen Prozesse zu optimieren,
- Zeit und Ressourcen zu sparen,
- Risiken von Fehlern und Abweichungen durch eine digitale und automatisierte Prozessgestaltung zu minimieren.
Er unterstützt Sie zudem bei der korrekten Digitalisierung von Belegen und gibt Ihnen Sicherheit beim Umstieg auf die digitale Buchhaltung. Zudem wird er ganz sicher offen und ehrlich mit Ihnen über die Vor- und Nachteile der Buchhaltung beim Steuerberater sprechen bzw. Sie diesbezüglich beraten.
Kurzum: Ein FAIT unterstützt Sie insbesondere als Experte für
- Digitalisierung im Rechnungswesen und die dazugehörigen Prozesse,
- GoBD,
- Verfahrensdokumentationen,
- elektronische Betriebsprüfungen.
Zusammenfassung für Mandanten
Sie finden in einem FAIT
kompetenten Support beim Aufsetzen und Optimieren rechtskonformer Prozesse im gesamten Rechnungswesen,
einen geeigneten Sparringspartner bei Aufbau und Entwicklung einer Digitalstrategie,
den richtigen Berater, wenn es um Schnittstellen und moderne Tools geht,
gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin kompetenten Support bei der Abwicklung von Betriebsprüfungen aller Art zur Seite.
Weitere Informationen
Viele Menschen informieren sich über Themen / Themenbereiche lieber, indem Sie sich ein Video dazu ansehen. Deshalb haben wir Ihnen nachfolgend zwei empfehlenswerte YouTube™-Videos zum FAIT herausgesucht. Vielleicht schauen Sie ja mal rein.
YouTube™-Video der Bundessteuerberaterkammer zur FAIT-Fortbildung
YouTube™-Video der DATEV eG zur FAIT-Fortbildung
Fazit / Das Wichtigste auf den Punkt
Die Fortbildung zum FAIT ist für Steuerfachangestellte und andere Interessenten, die eine vergleichbare Berufspraxis aufweisen, eine sinnvolle Möglichkeit, sich für die Anforderungen der Digitalisierung in der Steuerberatungsbranche zu qualifizieren. Dabei erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassende Kenntnisse in den Bereichen
- der Abgaben- und verfahrensrechtlichen Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse,
- der Automatisierung,
- der Digitalen Arbeitsabläufe in der Kanzlei,
- der Digitalen Arbeitsabläufe im Mandatsverhältnis und
- der Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten (beispielsweise Krankenkassen).
Die Prüfung zum FAIT ist eine Herausforderung, die jedoch mit einer entsprechenden Vorbereitung und einem guten Schulungsangebot gemeistert werden kann. Ein erfolgreiches Absolvieren der Prüfung ermöglicht es dem Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse, seine Kenntnisse und Fähigkeiten gezielt in der Steuerberatungsbranche einzusetzen und somit für Mandantinnen und Mandanten einen deutlichen Mehrwert zu schaffen.
Um die Prüfung zum FAIT ablegen zu können, sind bestimmte berufliche Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem gehören hierzu
- eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter,
- ein betriebswirtschaftliches Studium mit entsprechender Berufspraxis oder
- mehrjährige Erfahrung im Steuer- und Rechnungswesen.
Ein Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse kann Mandanten dabei unterstützen,
- ihre Prozesse zu optimieren,
- Zeit und Ressourcen zu sparen und
- die Risiken von Fehlern und Abweichungen zu minimieren.
FAIT verfügen über fundierte Kenntnisse in Bezug auf die digitale Transformation. Sie können die Mandantinnen und Mandanten bei der Einführung digitaler Prozesse und Tools beraten.
Zudem sind sie kompetente Ansprechpartner bei Fragen zur Digitalisierung im Rechnungswesen, zu GoBD, Verfahrensdokumentationen und elektronischen Betriebsprüfungen.
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