Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz auch FAIT genannt – dieser Abschluss steht am Ende einer zukunftsorientierten und sinnvollen Fortbildung in der Steuerberatungsbranche. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen, über welche Kenntnisse ein solcher Fachassistent verfügt und was Sie als Mandantin oder Mandant einer Steuerberatungskanzlei davon haben.
Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse - Grundlegende Informationen
Der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) ist eine seit 2022 von den Steuerberaterkammern angebotene Fortbildungsprüfung, die sich vorwiegend an Steuerfachangestellte richtet.
Um zu der Prüfung zum FAIT zugelassen zu werden, sind bestimmte berufliche Voraussetzungen zu erfüllen. Es werden Personen mit den folgenden Vorbildungen und Praxiserfahrungen zugelassen:
- Steuerfachangestellte mit mindestens einjähriger beruflicher Praxis bei Steuerberatungskanzleien,
- Hochschulabsolventen mit einem mindestens dreijährigen Studium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt sowie einer mindestens einjährigen beruflichen Praxis in einem Steuerberatungsbüro,
- Absolventen einer kaufmännischen Berufsausbildung und einer anschließenden mindestens zweijährigen Berufspraxis bei einem Steuerberater oder
- Personen, die nicht über eine vergleichbare Berufsausbildung verfügen, jedoch mindestens drei Jahre lang auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens gearbeitet haben.
FAIT - Ausbildung: Was lernt ein Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) während seiner Prüfungsvorbereitung?
Die Prüfung der Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse umfasst die folgenden fünf Gebiete:
- Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse,
- Automatisierung,
- Digitale Arbeitsabläufe in der Kanzlei,
- Digitale Arbeitsabläufe im Mandatsverhältnis und
- die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten.
Die FAIT-Prüfung untergliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Zur Vorbereitung auf die Prüfung erwirbt der angehende Fachassistent insbesondere Kenntnisse zu den folgenden Themen:
- Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD),
- Verfahrensdokumentationen,
- Datenschutzvorschriften und Datensicherheit,
- Automatisierung in Bezug auf digitale Arbeitsprozesse,
- Schnittstellen,
- Digitale Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse beim Mandanten,
- Projektplanungen,
- Vorbereitung von Prüfungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger.
Die Ausbildung / Prüfungsvorbereitung kann bei verschiedenen Anbietern absolviert werden. Beispielhaft seien die folgenden Anbieter von Vorbereitungskursen für den FAIT genannt:

Fachassistent für Digitalisierung und IT-Prozesse - Tätigkeitsschwerpunkte
In seiner beruflichen Tätigkeit konzentriert sich ein FAIT insbesondere auf die folgenden fachlichen Schwerpunkte:
- GoBD,
- digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse in der Kanzlei und im Mandantenbetrieb,
- Unterstützung von Mandantinnen und Mandanten bei den erforderlichen Prozessbeschreibungen,
- Analyse, Standardisierung und Automatisierung von digitalen Arbeits- und Geschäftsprozessen,
- Entwicklung von Digitalstrategien und deren Umsetzung.
Gute Informationen rund um diesen Fachassistenten bietet Ihnen auch der Flyer der Bundessteuerberaterkammer zum FAIT.
Vorteile für Mandanten
Als Mandantin oder Mandant einer digitalen Steuerberatungskanzlei haben Sie den Vorteil, dass Ihnen durch einen Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) ein Experte zur Seite steht, der fundierte Kenntnisse in Bezug auf die digitale Transformation von Arbeitsprozessen besitzt.
Der FAIT ist in der Lage, die technologischen Möglichkeiten und Anforderungen der Digitalisierung in der Steuerberatungsbranche zu erkennen und zu nutzen, um Prozesse effizienter und transparenter zu gestalten.
Dabei umfasst das Tätigkeitsfeld eines Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse unter anderem die Unterstützung von Steuerberatern bei der Einführung digitaler Prozesse und Tools, die Beratung von Mandanten in Bezug auf die Digitalisierung von Arbeitsabläufen sowie die Begleitung von Prüfungen durch die Finanzbehörden.
Ein Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse kann Ihnen als Mandantin oder Mandant somit helfen, Prozesse zu optimieren und Zeit und Ressourcen zu sparen. Auch die Risiken von Fehlern und Abweichungen werden durch eine digitale und automatisierte Prozessgestaltung minimiert. Er unterstützt Sie zudem bei der korrekten Digitalisierung von Belegen und gibt Ihnen Sicherheit beim Umstieg auf die digitale Buchhaltung.
Kurzum: Ein FAIT unterstützt Sie insbesondere als Experte für
- Digitalisierung im Rechnungswesen und die dazugehörigen Prozesse,
- GoBD,
- Verfahrensdokumentationen,
- elektronische Betriebsprüfungen.
Fazit: Ein FAIT ist für Sie als Mandant…
- kompetenter Support beim Aufsetzen und Optimieren rechtskonformer Prozesse im gesamten Rechnungswesen,
- ein geeigneter Sparringspartner bei Aufbau und Entwicklung einer Digitalstrategie,
der richtige Berater, wenn es um Schnittstellen und moderne Tools geht und
- steht Ihnen gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin bei der Abwicklung von Betriebsprüfungen aller Art zur Seite.
Häufige Fragen zum FAIT (FAQ)
Ein Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse kann Mandanten dabei unterstützen,
- ihre Prozesse zu optimieren,
- Zeit und Ressourcen zu sparen und
- die Risiken von Fehlern und Abweichungen zu minimieren.
FAIT verfügen über fundierte Kenntnisse in Bezug auf die digitale Transformation. Sie können die Mandantinnen und Mandanten bei der Einführung digitaler Prozesse und Tools beraten.
Zudem sind sie kompetente Ansprechpartner bei Fragen zur Digitalisierung im Rechnungswesen, zu GoBD, Verfahrensdokumentationen und elektronischen Betriebsprüfungen.
Um die Prüfung zum FAIT ablegen zu können, sind bestimmte berufliche Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem gehören hierzu
- eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter,
- ein betriebswirtschaftliches Studium mit entsprechender Berufspraxis oder
- mehrjährige Erfahrung im Steuer- und Rechnungswesen.
Zusammenfassung
Die Fortbildung zum FAIT ist für Steuerfachangestellte und andere Interessenten, die eine vergleichbare Berufspraxis aufweisen, eine sinnvolle Möglichkeit, sich für die Anforderungen der Digitalisierung in der Steuerberatungsbranche zu qualifizieren. Dabei erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassende Kenntnisse in den Bereichen
- der Abgaben- und verfahrensrechtlichen Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse,
- der Automatisierung,
- der Digitalen Arbeitsabläufe in der Kanzlei,
- der Digitalen Arbeitsabläufe im Mandatsverhältnis und
- der Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten (beispielsweise Krankenkassen).
Die Prüfung zum FAIT ist eine Herausforderung, die jedoch mit einer entsprechenden Vorbereitung und einem guten Schulungsangebot gemeistert werden kann. Ein erfolgreiches Absolvieren der Prüfung ermöglicht es dem Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse, seine Kenntnisse und Fähigkeiten gezielt in der Steuerberatungsbranche einzusetzen und somit für Mandantinnen und Mandanten einen deutlichen Mehrwert zu schaffen.
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