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  • Autoren: Nicole Mentel und Michael Repschläger

  • Datum: Letztes Update am 07.05.2021 (Keine inhaltlichen Änderungen)

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  • Lesezeit: 6 Minuten

Anzahlungen und Umsatzsteuersenkung – Kein einfaches Thema

Anzahlungen und Umsatzsteuersenkung – Mögliche Fallkonstellationen

Konstellation Wann wurde die
Leistung / Teilleistung erbracht?
Wann sind die
Anzahlungen geflossen?
Wie ist der Vorgang
umsatzsteuerlich zu behandeln?
Nr. 1 Bis zum 30.06.2020 unerheblich Anzusetzende Steuersätze: 19% bzw. 7%
Nr. 2 Nach dem 30.06.2020
und vor dem 01.01.2021
Nach dem 30.06.2020 Anzusetzende Steuersätze: 16% bzw. 5%
Nr. 3
(Standard)
Nach dem 30.06.2020
und vor dem 01.01.2021
Vor dem 01.07.2020
(ganz oder teilweise)
Annahme:
Die Anzahlungen vor dem 01.07.2020
wurden mit 19% bzw. 7% besteuert (durch
Angabe in den Anzahlungsrechnungen und
entsprechende Entstehung der Steuer bei Zahlung).
Folge:
Die Anzahlungen sind bei Ausführung der Leistung
in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
in der Schlussrechnung um 3 bzw. 2 %-Punkte zu entlasten.
Nr. 3
(Alternative)
Nach dem 30.06.2020
und vor dem 01.01.2021
Vor dem 01.07.2020
(ganz oder teilweise)
Als Alternative zu Nr. 3 (Standard) hätten die
Anzahlungsrechnungen – sofern dies sicher war – schon
mit 16 % bzw. 5 % geschrieben werden können.
Folge:
Eine Entlastung der Anzahlungen in der Schlussrechnung
– siehe „Folge“ bei Nr. 3 (Standard) – muss nicht erfolgen,
da bereits der richtige Steuersatz gewählt wurde.
Nr. 4 Nach dem 31.12.2020 Nach dem 31.12.2020 Anzusetzende Steuersätze: 19% bzw. 7%
Nr. 5
(Standard)
Nach dem 31.12.2020 Nach dem 30.06.2020
und vor dem 01.01.2021
(ganz oder teilweise)
Annahme:
Die Anzahlungen werden mit 16% bzw. 5% besteuert
(durch Angabe in den Anzahlungsrechnungen und
entsprechende Entstehung der Steuer bei Zahlung).
Folge:
Die Anzahlungen sind bei Ausführung der Leistung
in der Zeit nach dem 31.12.2020 in der Schlussrechnung
um 3 %-Punkte bzw. um 2 %-Punkte zu nachträglich zu belasten.
Nr. 5
(Alternative)
Nach dem 31.12.2020 Nach dem 30.06.2020
und vor dem 01.01.2021
(ganz oder teilweise)
Als Alternative zu Nr. 5 (Standard) können die
Anzahlungsrechnungen – sofern die Leistungsausführung in 2021
sicher ist – schon mit 19 % bzw. 7 % geschrieben werden.
Folge:
Eine nachträgliche Belastung der Anzahlungen in der
Schlussrechnung – siehe „Folge“ bei Nr. 5 (Standard) – muss nicht
erfolgen, da bereits der richtige Steuersatz gewählt wurde.
Die Umsatzsteuer entsteht dann auch schon bei Zahlungsfluss in
2020 mit 19% bzw. 7%.

Anzahlungen und Umsatzsteuersenkung – Beispiele für Schlussrechnungen

Endabrechnung
über eine fertige Leistung
Leistungsdatum: 29.06.2020
Preis Entgelt
(brutto) (netto) Umsatzsteuer Umsatzsteuer
EUR


EUR


Steuersatz


EUR


2.380,00 2.000,00 19,00% 380,00
abzüglich Abschlagszahlung
vom 15.05.2020 1.190,00 1.000,00 19,00% 190,00




verbleibende Restzahlung 1.190,00 1.000,00 190,00
Endabrechnung
über eine fertige Leistung
Leistungsdatum: 01.08.2020
Preis Entgelt
(brutto) (netto) Umsatzsteuer Umsatzsteuer
EUR


EUR


Steuersatz


EUR


2.320,00 2.000,00 16,00% 320,00
abzüglich Abschlagszahlung
vom 16.07.2020 1.160,00 1.000,00 16,00% 160,00




verbleibende Restzahlung 1.160,00 1.000,00 160,00
Endabrechnung
über eine fertige Leistung
Leistungsdatum: 01.08.2020
Preis Entgelt
(brutto) (netto) Umsatzsteuer Umsatzsteuer
EUR


EUR


Steuersatz


EUR


2.320,00 2.000,00 16,00% 320,00
abzüglich Abschlagszahlung
vom 15.06.2020 1.190,00 1.000,00 19,00% 190,00




verbleibende Restzahlung 1.130,00 1.000,00 130,00
Endabrechnung
über eine fertige Leistung
Leistungsdatum: 01.08.2020
Preis Entgelt
(brutto) (netto) Umsatzsteuer Umsatzsteuer
EUR


EUR


Steuersatz


EUR


2.320,00 2.000,00 16,00% 320,00
abzüglich Abschlagszahlung
vom 15.06.2020 1.160,00 1.000,00 16,00% 160,00




verbleibende Restzahlung 1.160,00 1.000,00 160,00
Endabrechnung
über eine fertige Leistung
Leistungsdatum: 15.04.2021
Preis Entgelt
(brutto) (netto) Umsatzsteuer Umsatzsteuer
EUR


EUR


Steuersatz


EUR


2.380,00 2.000,00 19,00% 380,00
abzüglich Abschlagszahlung
vom 02.01.2021 1.190,00 1.000,00 19,00% 190,00




verbleibende Restzahlung 1.190,00 1.000,00 190,00
Endabrechnung
über eine fertige Leistung
Leistungsdatum: 01.02.2021
Preis Entgelt
(brutto) (netto) Umsatzsteuer Umsatzsteuer
EUR


EUR


Steuersatz


EUR


2.380,00 2.000,00 19,00% 380,00
abzüglich Abschlagszahlung
vom 15.08.2020 1.160,00 1.000,00 16,00% 160,00




verbleibende Restzahlung 1.220,00 1.000,00 220,00
Endabrechnung
über eine fertige Leistung
Leistungsdatum: 01.03.2021
Preis Entgelt
(brutto) (netto) Umsatzsteuer Umsatzsteuer
EUR


EUR


Steuersatz


EUR


2.380,00 2.000,00 19,00% 380,00
abzüglich Abschlagszahlung
vom 15.12.2020 1.190,00 1.000,00 19,00% 190,00




verbleibende Restzahlung 1.190,00 1.000,00 190,00