Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, was sich hinter einer Qualifikation als Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.) verbirgt. Hier finden Sie alle relevanten Informationen dazu. Außerdem erfahren Sie, wann Sie einen solchen Fachberater (oder eine solche Fachberaterin) beauftragen sollten und warum.
Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft – Hintergrund
Fachberater-Konzept des DStV
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (kurz: DStV) hat Ende 2006 die sog. Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von „Fachberatern (DStV)“ beschlossen. Einerseits liegt das Ziel des Fachberaterkonzeptes darin, die Verbandsmitglieder bei der Fortbildung in Spezialgebieten zu unterstützen. Andererseits wurde den Mitgliedern hierdurch die Möglichkeit eröffnet, die Spezialisierung gegenüber Mandanten hervorzuheben.
Im Jahr 2023 existieren mittlerweile diverse Fachberater-Bezeichnungen, die aufgrund der DStV-Fachberater-Richtlinien vergeben werden.
Es gibt folgende Fachberater (DStV e.V.):
- Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.),
- Fachberater/-in für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.),
(ehemals Fachberater/-in für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)), - Fachberater/-in für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.),
- Fachberater/-in für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.),
- Fachberater/-in für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.),
- Fachberater/-in für das Gesundheitswesen (DStV e.V.),
- Fachberater/-in für Mediation (DStV e.V.) / Mediator (DStV e.V.),
- Fachberater/-in für Rating (DStV e.V.),
- Fachberater/-in für Gemeinnützigkeit (DStV e.V.).
Im Unterschied zu den amtlichen Fachberatertiteln, die auf Grundlage der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer von den Steuerberaterkammern verliehen werden und Kenntnisse bestimmter steuerrechtlicher Themenbereiche – sog. Vorbehaltsaufgaben – nachweisen („Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ und „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“), sind die DStV-Fachberaterqualifikationen tendenziell weniger auf steuerrechtliche Spezialisierungen ausgerichtet.
Vielmehr fokussieren sich die Spezialisierungen der DStV-Fachberater auf sog. vereinbare Tätigkeiten, die Steuerberater neben ihren Tätigkeiten als Organe der Steuerrechtspflege ausüben dürfen. Tendenziell werden hierbei eher betriebswirtschaftliche Fachgebiete abgedeckt. Genauere Informationen können den Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von „Fachberatern (DStV e.V.)“ entnommen werden.
Alle Steuerberater und Steuerberaterinnen, die eine oder mehrere der o.a. Fachberaterqualifikationen des DStV e.V. erlangt haben, sind in einem Fachberater-Register eingetragen.
Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.) - Kenntnisse
Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.) müssen über Kenntnisse in den folgenden Bereichen verfügen:
- Strategische und operative Unternehmensführung
(strategisches Management, Kostenrechnung, operatives Controlling), - Investitionsentscheidungen
(u.a. Methoden und Verfahren der Investitionsrechnung), - Finanzierungsvorgänge und -entscheidungen,
(u.a. Unternehmensfinanzierung im Allgemeinen, Finanzierung durch Banken und weitere Finanzierungsinstrumente und Finanzierungsmöglichkeiten), - Unternehmensrisiken (Risikomanagement),
- Arbeitsrechtliche Aspekte der Unternehmensführung,
- Aspekte des bürgerlichen Rechts, Handels- und Gesellschaftsrechts,
- Forderungsmanagement,
- Gestaltung von Beratungsverträgen,
- Berufs-, haftungs- und versicherungsrechtliche Aspekte.
Diese theoretischen Kenntnisse können Steuerberaterinnen und Steuerberater in einem vom DStV akkreditierten Lehrgang über 120 Zeitstunden erwerben. Das Wissen ist anschließend über zwei schriftliche Prüfungen mit einer Gesamtbearbeitungszeit von mindestens 270 Minuten nachzuweisen. Außerdem müssen angehende Fachberater praktische Erfahrungen auf ihrem Fachgebiet nachweisen. Detaillierte Infos finden Sie in Anlage 7 zu den weiter oben verlinkten Fachberaterrichtlinien.
Die Fachberater (DStV e.V.) unterliegen einer jährlichen Fortbildungspflicht. Sie müssen in ihrem Fachgebiet pro Jahr anerkannte Pflichtfortbildungen in einem Mindestumfang von zehn Zeitstunden absolvieren und nachweisen. Diesen Maßnahmen zur Qualitätssicherung unterliegen selbstverständlich auch die Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.).
Wann es sinnvoll sein kann, einen Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.) zu beauftragen – Sechs Beispiele
Ein Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.) kann dazu beitragen, dass Sie als Unternehmer oder Inhaber eines KMU Ihre Finanz- und Controlling-Prozesse optimieren und Ihre Geschäftsentscheidungen auf einer soliden betriebswirtschaftlichen Grundlage treffen können. Er kann Ihnen dabei helfen, die finanzielle Performance Ihres Betriebes zu verbessern, indem er Ihnen fundierte Empfehlungen zur Steigerung der Effizienz und Rentabilität gibt. Nachfolgend stellen wir einige praktische Szenarien dar, in denen der Support eines derartigen Experten zielführend sein kann.
1. Zur Unterstützung bei der strategischen Unternehmensführung
Naturgemäß verfügen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) meist nicht über die notwendigen Ressourcen und Erfahrungen, um sich fundiert der strategischen Unternehmensentwicklung zu widmen. Ein Fachberater kann diese Lücke füllen, indem er Ihnen auf vielfältige Weise als Sparringspartner für wirtschaftliche Angelegenheiten dient und Sie bei der strategischen Unternehmensführung unterstützt.
Einige Beispiele:
- Durch die Entwicklung von Finanzstrategien.
Der Fachberater kann Ihnen helfen, eine langfristige Finanzstrategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln, die auf Ihre Geschäftsziele und Ihre Finanzsituation abgestimmt ist. Dies kann Ihnen dabei helfen, langfristige finanzielle Stabilität und Wachstum zu sichern. - Bei der Analyse von Geschäftsdaten.
Sie erhalten Unterstützung bei der Analyse und Interpretation des vorhandenen Datenmaterials. Der Berater oder die Beraterin kann Ihnen bspw. unter Zuhilfenahme betriebswirtschaftlicher Finanzkennzahlen dabei helfen, mögliche Engpässe oder Schwachstellen Ihres Geschäftsmodells zu identifizieren. Ein bekanntes Analysefeld ist die Jahresabschlussanalyse. Zu ihren Aufgaben zählt die Aufbereitung und Auswertung von Unternehmensinformationen mittels Kennzahlen und Kennzahlensystemen. - Bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen.
Der Fachberater kann Sie dabei unterstützen, Ihre finanziellen Ressourcen effektiver einzusetzen und hierdurch die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens zu steigern. Durch ein konsequentes Controlling, das gemeinsam mit dem Berater aufgebaut wird können bspw. die folgenden Kostensenkungsziele im Betrieb erreicht werden:- Senkung der Beschaffungskosten (u.a. durch Identifizierung von Einsparmöglichkeiten im Materialbereich, Ermittlung der optimalen Bestellmenge, Senkung von Lagerkosten),
- Senkung von Vertriebs- und Servicekosten (z.B. durch die Vermeidung von Mehrfachansprachen im Vertriebsbereich, Optimierung der Auftragsgrößen),
- Personalkostenreduzierung (durch unterschiedlichste Maßnahmen)
2. Wenn Sie einen externen CFO suchen
Als KMU stehen Sie genau wie viele andere Unternehmen vor dem Problem des Fachkräftemangels. Das bedeutet, Sie dürften es sehr schwer haben, eine wirklich qualifizierte Person für den kaufmännischen Bereich zu finden, die zudem noch über ausreichendes Digital-Knowhow verfügt. Ferner ist fraglich, ob Sie tatsächlich eine Vollzeitkraft für dieses Tätigkeitsfeld benötigen.
Mal ehrlich, wäre es nicht schön, wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen CFO (Chief Financial Officer) oder – auf deutsch – einen kaufmännischen Leiter hätten? Und diesen dann auch noch in Teilzeit oder auf Abruf? Zudem setzen Sie sinnvollerweise womöglich auch noch auf digitale Buchhaltung mit dem Steuerberater? Wenn Sie all dies bejahen, dann bietet sich für Ihr Unternehmen die Einbindung eines Fachberaters für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e. V.) an.
3. Bei wichtigen Investitionsentscheidungen
Wichtige / große Investitionen sollte man nicht unüberlegt tätigen. Aufgrund der oftmals hohen Risiken, die Unternehmen bei der Anschaffung von Anlagen eingehen, sollten die Investitionsentscheidungen intensiv vorbereitet werden. Ihr Fachberater beleuchtet gemeinsam mit Ihnen die finanziellen Auswirkungen, nicht zuletzt auch in steuerlicher Hinsicht.
4. Als Support bei Bankgesprächen und bei der Finanzierung
Es existieren vielfältige Anlässe für Bankgespräche. Z.B. kann es um die folgenden Themen gehen:
- Kreditverlängerung,
- Umschuldung,
- Investitionsvorhaben,
- Liquiditätsschwierigkeiten.
All diesen Gesprächsanlässen ist gemein, dass Sie als Unternehmer Ihren Betrieb professionell im Bankgespräch präsentieren müssen. Bei der Gesprächsvorbereitung kann Sie ein kompetenter Fachberater fachkundig unterstützen. U.a. durch gemeinsames Üben der Gesprächssituation, das Aufbereiten des benötigten Datenmaterials und das Zusammenstellen zweckgebundener Finanzierungsunterlagen. Daneben kann der Berater Sie natürlich auch zum Bankgespräch begleiten und während des Gesprächs unterstützen.
5. Für Geschäftsplanungen aller Art
Geschäftsplanungen, auch Unternehmensplanungen genannt, können aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein. Bspw. können diese als sog. Businesspläne bei Unternehmensgründungen notwendig werden. Üblicherweise verlangen die Kapitalgeber von Startups die Vorlage eines Businessplans, um die Erfolgsaussichten des Gründungsvorhabens besser einschätzen zu können.
Daneben können im Lebenszyklus eines Unternehmens integrierte Unternehmensplanungen und Liquiditätsplanungen zu verschiedenen Zeitpunkten und aus diversen Gründen benötigt werden, z.B.
- in Krisensituationen, aber auch
- im Rahmen der planvollen Unternehmensführung,
- bei konjunkturellen Schwankungen (zur Identifizierung finanzieller Anforderungen und zur Strategieentwicklung, um das Unternehmen durch schwierige Zeiten zu führen),
- bei Geschäftsveräußerungen (zur Bestimmung des Unternehmenswertes und zur Darstellung der finanziellen Situation des Unternehmens ggü. potenziellen Käufern des Betriebes).
Ein Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.) unterstützt hierbei durch die Erstellung der verschiedenen Planungsberichte.
6. Um Prozessoptimierungen anzuschieben
Prozesse, Prozesse, Prozesse – Die Unternehmenswelt erfordert permanente Anpassungen der betrieblichen Abläufe. Die Gründe sind vielfältig. U.a. müssen die Unternehmen auf die folgenden Realitäten reagieren:
- Gesetzliche Änderungen und Anforderungen,
- Veränderungen hinsichtlich des Software-Einsatzes,
- Anpassungsvorgänge innerhalb der Branche.
In allen Angelegenheiten kann ein Fachberater Hilfestellung leisten. Aufgrund der umfassenden Ausbildung und Erfahrung kann Ihnen dieser hierbei gut zur Seite stehen.
Die Qualifikation als Steuerberater bietet daneben einen ganzheitlichen Überblick, der bspw. im Zusammenhang mit der Erstellung von Verfahrensdokumentationen und internen Kontrollsystemen für Ihren Betrieb von Vorteil sein kann.

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