CDU-Abgeordneter schreibt kleine Anfrage zur E-Rechnung

Hintergrund

Kerninhalte: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Das Wichtigste kurz zusammengefasst in Stichpunkten:
  • CDU/CSU-Fraktion stellte am 07. August 2024 eine Kleine Anfrage im Bundestag zum Umsetzungsstand der E-Rechnung.
  • Bundesregierung antwortete am 29. August 2024.
  • Umsetzungsstand der Arbeiten deutscher Unternehmen zur Vorbereitung auf die E-Rechnung ist der Regierung nicht bekannt.
  • Deutsche Regierung hat aus ihrer Sicht alles getan, um die deutschen Unternehmen bei E-Rechnungs-Einführung zu unterstützen (FAQ-Katalog folgt jedoch noch).

  • Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang der elektronischen Rechnungen ab 01. Januar 2025 aus.
  • Bei der Aufbewahrung von E-Rechnungen sind die GoBD zu beachten!(ACHTUNG: UNVERÄNDERBARKEIT MUSS GEWÄHRLEISTET WERDEN!)
  • Der Staat wird keine kostenlosen Servicetools zur Erstellung, Visualisierung, Empfang, Versand und Aufbewahrung von E-Rechnungen zur Verfügung stellen.
  • Im Ladengeschäft: Möglichkeit späterer elektronischer Übermittlung oder Bereitstellung zum Download von E-Rechnungen, wenn Kassensystem nicht für E-Rechnung geeignet. Hinweis auf Nutzungsmöglichkeit von sonstigen Rechnungen, sofern Voraussetzungen von Kleinbetragsrechnungen gegeben sind.
  • Keine belastbaren Erkenntnisse zum geplanten elektronischen Meldesystem.

Mehr Informationen zur elektronischen Rechnung ab 2025?