
Bundestag: Kleine Anfrage der CDU/CSU zum Umsetzungsstand der E-Rechnung
Am 07. August 2024 stellte die Fraktion der CDU/CSU eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zum Umsetzungsstand der E-Rechnung in Deutschland. Hierbei reichte sie der Bundesregierung einen umfangreichen Fragenkatalog ein. Wir gehen nachfolgend auf die nach unserer Einschätzung wichtigsten Erkenntnisse ein, die sich aus den Antworten der Regierung ergeben.
Autoren: Nicole Mentel und Michael Repschläger
Datum: Leichte Anpassungen am 16.10.2024
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- Lesezeit: 6 Minuten
Inhalt
- Hintergrund
- Kerninhalte: Die wichtigsten Fragen und Antworten
- Stand der Umsetzungsarbeiten deutscher Unternehmen zur Einführung der E-Rechnung ist der Bundesregierung nicht bekannt
- Bundesregierung: Alles getan, um die deutschen Unternehmen bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen
- Bundesregierung: Unternehmen können auf Unterstützung von Branchenverbänden und steuerberatenden Berufen zurückgreifen
- E-Mail-Postfach reicht für Empfang von E-Rechnungen aus - GoBD müssen aber beachtet werden!
- Keine kostenlosen staatlichen Servicetools
- E-Rechnungen bei persönlichen Geschäften (bspw. im Supermarkt) und eventuelle Umrüstungsmöglichkeiten von Kassensystemen?
- Zur Einführung eines elektronischen Meldesystems: Kaum konkrete Erkenntnisse aus den Antworten der Regierung
Hintergrund
Die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 07.08.2024
Die CDU/CSU-Fraktion sorgt sich, dass die Unsicherheit der deutschen Unternehmen hinsichtlich der Einführung eines elektronischen Meldesystems im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) der EU-Kommission und schleppende Prozesse dazu führen dürften, dass viele Unternehmen in Deutschland ihre internen Abläufe noch nicht umgestellt haben.
Sie ist der Ansicht, dass die Bundesregierung den Umsetzungsstand der Unternehmen eng begleiten sollte, um einen reibungslosen Übergang zur verpflichtenden E-Rechnung sicherzustellen.
Insbesondere beanstandet sie, dass die Unternehmen immer noch nicht über die Art des einzuführenden Meldesystems informiert sind. Deshalb richtet sie insgesamt 18 Fragen (und dazugehörige ergänzende Fragen) im Rahmen ihrer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Auf die wichtigsten Fragen und Antworten gehen wir im weiteren Text ein.
Kerninhalte: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Stand der Umsetzungsarbeiten deutscher Unternehmen zur Einführung der E-Rechnung ist der Bundesregierung nicht bekannt
Auf die Frage der CDU/CSU, wie der Umsetzungsstand der deutschen Unternehmen zur Einführung der elektronischen Rechnung zum Zeitpunkt der Anfrage sei, antwortete die Bundesregierung, dass ihr dieser nicht bekannt sei. Über Umfang, Intensität und Tempo der Umsetzung würden die Unternehmen in eigener Verantwortung entscheiden.
Die Regierung geht davon aus, dass die Unternehmen durch die mit der E-Rechnungs-Einführung einhergehenden Digitalisierungseffekte und Kostenreduzierungen motiviert würden, die erforderlichen Umsetzungsschritte zeitnah vorzunehmen.
Bundesregierung: Alles getan, um die deutschen Unternehmen bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen
Die Frage, ob die Regierung konkrete Maßnahmen plane, um die Unternehmen bei Herausforderungen in Verbindung mit der Umsetzung der E-Rechnung zu unterstützen, wurde wie folgt beantwortet (nachfolgend durch uns verkürzt dargestellt):
Bisherige Maßnahmen:
- Transparentes und klares Gesetzgebungsverfahren durch Beteiligung und Berücksichtigung von Anliegen der Wirtschaft,
- breit angelegte Verbändeanhörung zu den geplanten Verwaltungsregelungen zur E-Rechnung,
- Einstellung des Entwurfs des entsprechenden BMF-Schreibens zur allgemeinen Information auf der Internetseite des BMF. Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung sei noch in diesem Jahr (somit in 2024) zu rechnen. [Hinweis von MENTEL: Die finale Fassung des BMF-Schreibens zur E-Rechnung finden Sie mittlerweile auf der Website des Bundesfinanzministeriums.]
Geplante weitere Maßnahme:
- Veröffentlichung eines begleitenden Fragen-Antworten-Katalogs (FAQ) zur Einführung der E-Rechnung.
Aus Sicht der Bundesregierung sei damit alles getan worden, um die deutschen Unternehmen bei der Einführung der E-Rechnung zu unterstützen.
Bundesregierung: Unternehmen können auf Unterstützung von Branchenverbänden und steuerberatenden Berufen zurückgreifen
Die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen (zur Einführung der E-Rechnung) sind nach Aussage der Regierung eine Sache der Unternehmen selbst. Da diese in diesem Zusammenhang auch auf die Unterstützung durch ihre jeweiligen Branchenverbände und Angehörige der steuerberatenden Berufe (bspw. Steuerberaterinnen und Steuerberater) zurückgreifen können, werden von der Bundesregierung diesbezüglich keine Informationskampagnen oder Workshops geplant.
(Antwort auf die Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage)
E-Mail-Postfach reicht für Empfang von E-Rechnungen aus - GoBD müssen aber beachtet werden!
Aus unserer Sicht sehr wichtig:
- Aus Sicht der Bundesregierung ist die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs für den Empfang einer E-Rechnung ausreichend, sofern die am Umsatz beteiligten Unternehmen keinen anderen elektronischen Übermittlungsweg vereinbart haben.
- Die elektronische Aufbewahrung der E-Rechnung muss allerdings (wie bisher schon alle eingehenden elektronischen Handels- und Geschäftsbriefe!) den Anforderungen der GoBD entsprechen!
(Antwort auf Frage 8 der kleinen Anfrage der CDU/CSU)
Unsere Anmerkungen hierzu: Wir stimmen als Praktiker zwar nicht in vollem Umfang mit der Einschätzung des „Verbandes Elektronische Rechnung“ überein.Schließlich kommen viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland – leider – infolge der E-Rechnungspflicht erstmalig mit der vermeintlich überraschend und urplötzlich auftauchenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen in Kontakt.
Für diesen Personenkreis erachten wir eine stufenweise (jedoch zügige) Vorgehensweise bei der Umstellung ihrer papierhaften Prozesse für sinnvoller als eine komplette Umstellung auf „Vollautomatisierung“.
Allerdings sollten auch unserer Meinung nach alle Betroffenen mittelfristig, möglichst unter Einbeziehung Ihrer Steuerberaterin oder Ihres Steuerberaters, tatsächlich an einer kontinuierlichen Prozessanpassung jenseits des reinen E-Mail-Postfachs arbeiten.
Keine kostenlosen staatlichen Servicetools
Der deutsche Staat wird kein kostenloses Serviceangebot zur Erstellung und Visualisierung von E-Rechnungen zur Verfügung stellen.
Gründe:
- Der Staat darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ein konkurrierendes Angebot zur Privatwirtschaft anbieten. Nach rechtlicher Prüfung ist man zu dem Entschluss gelangt, kein Tool zur Verfügung stellen zu können.
- Entsprechende Tools sind bereits – teilweise auch kostenlos – von privaten Anbietern verfügbar. Dies gilt auch für Tools, die dem Empfang, dem Versand und der Aufbewahrung von E-Rechnungen dienen.
(Antwort auf Frage 9 der Kleinen Anfrage)
E-Rechnungen bei persönlichen Geschäften (bspw. im Supermarkt) und eventuelle Umrüstungsmöglichkeiten von Kassensystemen?
Die Antworten der Bundesregierung zu dieser Thematik sind überwiegend praxisorientiert:
- Für den Fall, dass keine strukturierte E-Rechnung vom Kassensystem ausgelöst und übermittelt werden kann, wird darauf verwiesen, dass die E-Rechnung dem unternehmerischen Leistungsempfänger später elektronisch übermittelt / zum Download bereitgestellt wird.
- Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass es in derartigen Fällen auch zulässig wäre, im ersten Schritt eine sonstige Rechnung auszustellen, die durch eine spätere elektronische Übermittlung einer E-Rechnung berichtigt werden könnte.
- Ferner weist die Regierung darauf hin, dass Kleinbetragsrechnungen (Rechnungen über einen Gesamtbetrag bis zu 250 EUR) immer als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden können.
- Hinsichtlich der Umrüstbarkeit von Kassensystemen im Zusammenhang mit der Einführung der E-Rechnung liegen der Regierung keine Erkenntnisse vor.
(Antwort auf Fragen 10 und 11 der Kleinen Anfrage)
Zur Einführung eines elektronischen Meldesystems: Kaum konkrete Erkenntnisse aus den Antworten der Regierung
Viele Fragen der CDU/CSU-Fraktion beziehen sich auf Angelegenheiten, die mit diesem Themenbereich zusammenhängen:
U.a. geht es um
- den Umsetzungsstand des Projektes,
- Datenschutzfragen,
- die Nutzung von Daten für statistische Zwecke und
- Schätzungen der steuerlichen Mehreinnahmen.
Die Antworten der Bundesregierung hierzu sind unserer Meinung nach ziemlich unkonkret. Dies dürfte allerdings vorwiegend dem Umstand geschuldet sein, dass sich die Mitgliedstaaten der EU momentan noch nicht auf einen vorliegenden Richtlinienvorschlag zu einigen.
(Antwort auf Fragen 5 und 13 – 18 der Kleinen Anfrage)
- CDU/CSU-Fraktion stellte am 07. August 2024 eine Kleine Anfrage im Bundestag zum Umsetzungsstand der E-Rechnung.
- Bundesregierung antwortete am 29. August 2024.
- Umsetzungsstand der Arbeiten deutscher Unternehmen zur Vorbereitung auf die E-Rechnung ist der Regierung nicht bekannt.
Deutsche Regierung hat aus ihrer Sicht alles getan, um die deutschen Unternehmen bei E-Rechnungs-Einführung zu unterstützen (FAQ-Katalog folgt jedoch noch).
- Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang der elektronischen Rechnungen ab 01. Januar 2025 aus.
- Bei der Aufbewahrung von E-Rechnungen sind die GoBD zu beachten!(ACHTUNG: UNVERÄNDERBARKEIT MUSS GEWÄHRLEISTET WERDEN!)
- Der Staat wird keine kostenlosen Servicetools zur Erstellung, Visualisierung, Empfang, Versand und Aufbewahrung von E-Rechnungen zur Verfügung stellen.
- Im Ladengeschäft: Möglichkeit späterer elektronischer Übermittlung oder Bereitstellung zum Download von E-Rechnungen, wenn Kassensystem nicht für E-Rechnung geeignet. Hinweis auf Nutzungsmöglichkeit von sonstigen Rechnungen, sofern Voraussetzungen von Kleinbetragsrechnungen gegeben sind.
Keine belastbaren Erkenntnisse zum geplanten elektronischen Meldesystem.
Mehr Informationen zur elektronischen Rechnung ab 2025?
