Büroarbeiterin führt die E-Rechnung nach dem Wachstumschancengesetz am Notebook ein
  • Autoren: Nicole Mentel und Michael Repschläger

  • Datum: Änderung am 19.11.2024 wegen Hinweis auf FAQ des BMF

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  • Lesezeit: 6 Minuten

Einleitung: Neue Regelungen nach dem Wachstumschancengesetz zur E-Rechnung

Eine wichtige Frage vorab: Wer ist Unternehmer?

Das Wichtigste kurz zusammengefasst in Stichpunkten:
  • Unternehmer: Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.
  • Somit auch Unternehmer:

    • Vermieter,
    • Künstler,
    • Autoren,
    • Ärzte,
    • Zahnärzte,
    • Personengesellschaften,
    • Kapitalgesellschaften,
    • Kleinunternehmer,
    • etc.
  • E-Rechnung betrifft alle deutschen Unternehmer.

Eingangsrechnungen: Die neuen Regelungen ab 2025

Das Wichtigste kurz zusammengefasst in Stichpunkten:
  • Alle deutschen Unternehmer (auch Vermieter und Kleinunternehmer) müssen ab 01.01.2025 zwingend E-Rechnungen empfangen können.

  • Zurverfügungstellung eines E-Mail-Postfachs ist hierfür ausreichend.
  • Bei Ablehnung der E-Rechnung: Rechnungsempfänger hat kein Anrecht auf eine alternative Rechnung.
  • Rechnungsempfänger muss der E-Rechnung seines deutschen Lieferanten nicht zustimmen.
  • Keine Übergangsfristen für elektronische Eingangsrechnungen!

Ausgangsrechnungen von Unternehmern an andere Unternehmer: Die neuen Regelungen nach dem Wachstumschancengesetz

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