Zwei Büromitarbeiter unterhalten sich über den Zeitplan zur Einführung der E-Rechnung
  • Autoren: Nicole Mentel und Michael Repschläger

  • Datum: 19.09.2024.

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  • Lesezeit: 3 Minuten

Der Fahrplan für die E-Rechnung zwischen Unternehmen in Deutschland

Zur Klarstellung vorab: Für die Einführung der neuen E-Rechnung gelten zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2027 Übergangsregelungen. Sie betreffen den Versand von allen B2B-Rechnungen, die für steuerbare und steuerpflichtige Leistungen im Inland anfallen.

Ausnahmen gibt es lediglich für Kleinbetragsrechnungen und für Fahrausweise. Diese werden nicht von der E-Rechnungspflicht umfasst.

Die Verpflichtung, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt einheitlich für alle Unternehmer bereits ab dem 01.01.2025 ohne Übergangsregelungen.

 

Jahr E-Rechnungen gem. EN-16931 EDI-Verfahren
Sonst. Rechnungen
(Papierrechnungen / sonst.
elektr. Formate wie PDF)
2024 Zulässig,
Zustimmung des Kunden erforderlich
Zulässig,
Zustimmung des Kunden erforderlich
Zulässig,
Zustimmung des Kunden erforderlich
2025 + 2026 Zulässig,
keine Zustimmung des Kunden erforderlich
Zulässig,
Zustimmung des Kunden erforderlich
Zulässig,
Zustimmung des Kunden erforderlich
2027 Zulässig,
keine Zustimmung des Kunden erforderlich
Zulässig,
Zustimmung des Kunden erforderlich
Zulässig,
jedoch nur für Unternehmen bis 800.000 EUR Umsatz in 2026,
Zustimmung des Kunden erforderlich
ab 2028 Pflicht Zulässig,
Zustimmung des Kunden erforderlich
Nicht mehr zulässig

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