
Der Fahrplan für die E-Rechnung zwischen Unternehmen in Deutschland
Zur Klarstellung vorab: Für die Einführung der neuen E-Rechnung gelten zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2027 Übergangsregelungen. Sie betreffen den Versand von allen B2B-Rechnungen, die für steuerbare und steuerpflichtige Leistungen im Inland anfallen.
Ausnahmen gibt es lediglich für Kleinbetragsrechnungen und für Fahrausweise. Diese werden nicht von der E-Rechnungspflicht umfasst.
Die Verpflichtung, E-Rechnungen empfangen zu können, gilt einheitlich für alle Unternehmer bereits ab dem 01.01.2025 ohne Übergangsregelungen.
| Jahr | E-Rechnungen gem. EN-16931 | EDI-Verfahren |
Sonst. Rechnungen (Papierrechnungen / sonst. elektr. Formate wie PDF) |
|---|---|---|---|
| 2024 | Zulässig, Zustimmung des Kunden erforderlich |
Zulässig, Zustimmung des Kunden erforderlich |
Zulässig, Zustimmung des Kunden erforderlich |
| 2025 + 2026 | Zulässig, keine Zustimmung des Kunden erforderlich |
Zulässig, Zustimmung des Kunden erforderlich |
Zulässig, Zustimmung des Kunden erforderlich |
| 2027 | Zulässig, keine Zustimmung des Kunden erforderlich |
Zulässig, Zustimmung des Kunden erforderlich |
Zulässig, jedoch nur für Unternehmen bis 800.000 EUR Umsatz in 2026, Zustimmung des Kunden erforderlich |
| ab 2028 | Pflicht | Zulässig, Zustimmung des Kunden erforderlich |
Nicht mehr zulässig |
