
Arbeitnehmer online: So funktioniert die Einrichtung der E-Mail-Benachrichtigung
Wir erklären Ihnen, wie Sie die praktische Funktion der E-Mail-Benachrichtigung in Arbeitnehmer online einstellen.
Autoren: Nicole Mentel und Michael Repschläger
Datum: Kleine Korrektur am 07.05.2022
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- Lesezeit: 1 Minute
Per Mail über neue Lohndokumente informieren lassen
1. Bei DATEV Arbeitnehmer online anmelden
Melden Sie sich am PC bei der Website von Arbeitnehmer online an. Wenn sie nicht mehr wissen, wie die Anmeldung funktioniert, lesen Sie unseren Hilfetext zur Anmeldung.
2. Einstellungen aufrufen und E-Mail-Adresse hinterlegen
Rufen Sie in Arbeitnehmer online den Reiter „Einstellungen“ auf.
Erfassen Sie dort im Bereich „E-Mail-Benachrichtigung“ im Feld „Neue E-Mail“ Ihre E-Mail-Adresse.
Klicken Sie auf den Button „Hinzufügen“.
Nun wird Ihnen von der DATEV eine Mail an die gerade erfasste E-Mail-Adresse gesandt. In dieser Mail befindet sich ein Bestätigungscode, den Sie in das entsprechende Feld im Bereich „E-Mail-Benachrichtigung“ in den Einstellungen von Arbeitnehmer online eintragen müssen.
Wenn Sie den Bestätigungscode in das Feld eingetragen haben, klicken Sie auf den daneben befindlichen Button „Bestätigen“. Nun wird Ihre E-Mail-Adresse im Portal als „Aktuelle E-Mail“ übernommen.
Damit Sie stets über neue Dokumente in Arbeitnehmer online benachrichtigt werden, müssen Sie jetzt noch einen Haken vor dem Satz „Bei Eingang neuer Dokumente benachrichtigen“ setzen.
Ab sofort erhalten Sie stets eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald neue Lohn- und Gehaltsdokumente in Arbeitnehmer online für Sie bereitstehen.